Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Gewässer- und Auenrenaturierung
- Uferabflachungen und eine Anhebung der Gewässersohle sollen die Anbindung der Auen verbessern. Eine Flutmulde und einzelne Stillgewässer sollen in der Aue angelegt, ehemalige Entwässerungsgräben verschlossen werden.
- Projektfläche
- Die Projektfläche umfasst ca. 8,2 ha. Davon gehören ca. 4 ha dem Landkreis.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Kreisausschuss: Förderantrag stand als Tagesordnungspunkt 7 zur Entscheidung an (erledigt)19.10.2026
- Letzter Tag für die Einreichung des Förderantrags beim Bundesumweltministerium laut Vorlage (erledigt)24.10.2026
- Förderantrag bis 24.10.2026, danach Bewilligung durch das Bundesumweltministeriumals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Für die Wied, ein Gewässer II. Ordnung, wird ein Gewässerentwicklungskonzept erstellt, das im Laufe des 4. Quartals 2026 vorliegen soll. Im Vorgriff darauf soll bei Schöneberg schon eine Maßnahme geplant und umgesetzt werden. Die Wied ist dort abschnittsweise 1 bis 2 Meter tief in das umliegende Gelände eingeschnitten, die Wasserrückhaltung in der Fläche ist deshalb stark eingeschränkt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Kreisausschuss sollte die Verwaltung ermächtigen, den Förderantrag auszuarbeiten und bis zum 24.10.2026 beim Bundesumweltministerium einzureichen.
Noch offen
- Die Bewilligung durch das Bundesumweltministerium steht noch aus.
- Die Vorlage beschreibt weder ein Vergabeverfahren noch die Vergabe der Bauleistungen.
Ort der Leistung
Altenkirchen (Westerwald), Rheinland-Pfalz
Markiert ist Altenkirchen (Westerwald), nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Maßnahme gesamt, geschätzt863.268,70 € laut Vorlage | 863.269 € |
|---|
- Förderung
- Förderquote 90 % im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK)-Auen, Bewilligung noch offen
- Finanzierung
- Der Förderantrag geht an das Bundesumweltministerium (Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, ANK-Auen), die Förderquote würde 90 % betragen. Der Eigenanteil des Landkreises liegt bei 10 % der förderfähigen Kosten, voraussichtlich 86.326,87 €. Flächen können auf den Eigenanteil angerechnet werden, der Anteil barer Eigenmittel soll aber 5 % nicht unterschreiten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.