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Zur EntscheidungStadt Lambrecht (Pfalz) · Planung & Beratung · Sitzung am

Bebauungsplan Südost IV in Lambrecht

Der Bebauungsplan von 1988 und die Änderungen I bis III sind wegen eines Ausfertigungsfehlers unwirksam, eine Heilung ist laut Vorlage nicht mehr möglich. Zur Entscheidung stehen die Aufhebung allein oder die Aufhebung mit paralleler Neuaufstellung, bei der alte Regelungen und frühere Freistellungsanträge eingearbeitet werden sollen.

Nächster Schritt

Entscheidung über eine der beiden Varianten, bei Umsetzung soll die Verwaltung ein finales Honorarangebot einholen.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Aufhebung des Bebauungsplans
Zur Wahl steht die Aufhebung des Bebauungsplans Südost IV, Wergen-Häuselgarten einschließlich der Änderungen I bis III. Künftige Bauvorhaben würden dann nach § 34 BauGB beurteilt.
Aufhebung und Neuaufstellung des Bebauungsplans
Alternativ soll der bestehende Bebauungsplan aufgehoben und parallel ein neuer aufgestellt werden. Dabei sollen die alten Regelungen übernommen und Freistellungsanträge der vergangenen Jahre durch ein Ingenieurbüro eingearbeitet werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Sitzung des Gremiums Bau- und Stadtsanierungsausschuss der Stadt Lambrecht (Pfalz) (erledigt)27.10.2026
  2. Kosten bei Umsetzung einer Variante in den Haushalt einstellenals Nächstes2027/2028
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Zwei Varianten stehen zur Entscheidung. Bei Umsetzung einer Variante soll die Verwaltung ein finales Honorarangebot einholen.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Bebauungsplan von 1988 und seine Änderungen I bis III sind wegen eines formellen Ausfertigungsfehlers unwirksam. Das Verwaltungsgericht Neustadt stellte dies bereits 2005 fest und verdeutlichte es erneut in einer Verhandlung am 06.05.2025.

Eine Heilung im ergänzenden Verfahren ist wegen des Alters des Plans und der über Jahre beschlossenen Befreiungen nicht mehr möglich. Im Plangebiet Südost IV, Wergen-Häuselgarten sind noch 2 bis 3 Grundstücke unbebaut.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Bau- und Stadtsanierungsausschuss berät und beschließt über das weitere Vorgehen, die Vorlage stellt zwei Varianten zur Entscheidung.

Noch offen

  • Entscheidung zwischen Aufhebung allein und Aufhebung mit paralleler Neuaufstellung.
  • Bei Umsetzung ist noch ein finales Honorarangebot einzuholen, die Kosten wären in den Haushalt 2027/2028 einzustellen.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Verfahrenskosten für Aufhebungca., netto5.000 €
Verfahrenskosten für Aufhebung und parallele Neuaufstellungca. 10.000,00 € bis 15.000,00 € netto10.000 €
Finanzierung
Bei Umsetzung einer Variante sollen die Kosten in den Haushalt 2027/2028 eingestellt werden.

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