Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplanung
- Der Bebauungsplan betrifft das Gewerbegebiet Am Rotherberg in Kalenborn-Scheuern und dient der Erweiterung eines Betriebsstandortes. Nach Vorliegen der erforderlichen Gutachten und Planungen soll die Planung angepasst und öffentlich ausgelegt werden.
- Starkregenvorsorge
- Ein qualifiziertes Ingenieurbüro soll die Starkregenvorsorge im Zuständigkeits- und Aufgabenbereich des Bebauungsplans untersuchen.
- Lärmgutachten
- Ein qualifiziertes Ingenieurbüro soll die immissionsschutzrechtliche Situation untersuchen. Das Gutachten soll bis zur Durchführung der nächsten Beteiligungsschritte vorliegen.
- Straßen(vor)planung Wirtschaftsweg
- Die künftige Lage und Führung des Wirtschaftswegs soll durch ein qualifiziertes Ingenieurbüro geplant und bis zu den Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vorgelegt werden.
- Entwässerungsplanung
- Die Entwässerungsplanung wird Gegenstand der Unterlagen für das Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB. Die Starkregenvorsorge kann in die Entwässerungsplanung integriert werden.
- Löschwasserversorgung
- Die Verwaltung soll mit dem zuständigen Versorgungsträger eine Lösung zur Bereitstellung der erforderlichen Löschwassermenge erörtern. Je nach Ergebnis können Maßnahmen im Bebauungsplan erforderlich sein.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Zustimmung zur gewerblichen Entwicklung und Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans (erledigt)11.12.2025
- Frühzeitige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen (erledigt)08.06. bis einschließlich 08.07.2026
- Entscheidung im Ortsgemeinderat über Stellungnahmen und Offenlage (erledigt)28.10.2026
- Nach Beauftragung der erforderlichen Gutachten und Anpassung der Planung sollen öffentliche Auslegung undals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Beschlussvorlage zur Würdigung und Beantwortung der eingegangenen Anregungen gemäß Abwägungsvorschlägen, anschließend öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung vorgesehen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Für die Erweiterung des Betriebsstandortes in Kalenborn ist ein Bebauungsplan erforderlich. Der Ortsgemeinderat stimmte der gewerblichen Entwicklung am 11.12.2025 zu und beschloss die Aufstellung des Bebauungsplans.
Die Vorentwurfsunterlagen lagen vom 08.06. bis einschließlich 08.07.2026 frühzeitig öffentlich aus, Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Die Vorlage zur Entscheidung am 28.10.2026 enthält kein Beschlussergebnis.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ortsgemeinderat soll die Anregungen und Hinweise gemäß den Abwägungsvorschlägen würdigen und beantworten. Den Investoren wird empfohlen, erforderliche Gutachten und Planungen zu beauftragen, nach deren Vorliegen und Anpassung der Planung sollen öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung erfolgen.
Noch offen
- Erforderliche Gutachten und Planungen sollen beauftragt und die Planung anschließend angepasst werden.
- Ein qualifiziertes Ingenieurbüro soll die Starkregenvorsorge untersuchen, die Ergebnisse sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.
- Ein Lärmgutachten soll bis zu den nächsten Beteiligungsschritten vorliegen.
- Die künftige Lage und Führung des Wirtschaftswegs soll durch ein qualifiziertes Ingenieurbüro geplant und bis zu den nächsten Beteiligungsschritten vorgelegt werden.
- Die Entwässerungsplanung soll Teil der Unterlagen für das nächste Beteiligungsverfahren werden.
- Die Verwaltung soll mit dem Versorgungsträger eine Lösung für die erforderliche Löschwassermenge erörtern, gegebenenfalls sind Maßnahmen im Bebauungsplan erforderlich.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.