Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Grünpflege der Regenrückhalteräume
- Zu pflegen sind die bereits unterhaltenen Flächen mit Becken, Mulden und Gräben. In Winden sind mit dem neuen Versickerungsbecken für das NBG „im Kirschgarten“ und dem Starkregenschutzdamm insgesamt 7 Bauwerke bzw. Flächen zu unterhalten.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Ende des bestehenden Vertragsals Nächstes31.12.2026
- Gemeinsame AusschreibungEnde 2026 bzw. Anfang 2027
- Pflegezeitraum des Rahmenvertrags2027 und 2028
Vergabeverfahren
Gemeinsame Ausschreibung für alle Gemeinden und die VG-Werke. Geplant ist die Vergabe an einen Bewerber für alle Arbeiten, unterschiedliche Lose sind ebenfalls denkbar.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Seit 2025 ist die Pflege der Flächen einheitlich geregelt und an einen Dienstleister vergeben. Die Vorgehensweise hat sich bewährt und soll beibehalten werden. Der Vertrag endet am 31.12.2026.
Grundlage der Ausschreibung sind die bereits unterhaltenen Flächen. In Winden sind mit dem neuen Versickerungsbecken für das NBG „im Kirschgarten“ und dem Starkregenschutzdamm insgesamt 7 Bauwerke bzw. Flächen zu unterhalten.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Ortsgemeinde soll sich an der verbandsgemeindeweiten Ausschreibung beteiligen und die Grünpflege innerhalb der Gemarkung über einen Rahmenvertrag regeln. Die Verwaltung soll die Ausschreibung vorbereiten und über die ZVS durchführen, der Ortsbürgermeister soll ermächtigt werden, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Noch offen
- Zustimmung der Ortsgemeinde zur gemeinsamen Ausschreibung
- Der genaue Kostenumfang steht erst nach der Ausschreibung fest.
- Haushaltsmittel müssen im Doppelhaushalt 2027/2028 noch eingeplant werden.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Geschätzte Kosten für zweimalige Unterhaltungca. brutto pro Jahr | 5.000 € |
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- Finanzierung
- Haushaltsmittel sind bei Aufstellung des Doppelhaushalts für 2027 und 2028 in entsprechender Höhe einzuplanen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.