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Zur EntscheidungOrtsgemeinde Mehlingen · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Sitzung am

Seniorenwohnen im Hanfgarten in Mehlingen

Die 2. Änderung soll den Neubau einer Wohnanlage für dezentrales Seniorenwohnen ermöglichen. Der Satzungsbeschluss war am 11.08.2026 zunächst zurückgenommen worden und wurde am 20.10.2026 erneut zur Entscheidung vorgelegt.

Nächster Schritt

Erneuter Satzungsbeschluss und Bekanntmachung zur Rechtskraft, Planentwurf zur 3.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Wohnanlage
Geplant ist der Neubau einer Wohnanlage für dezentrales Seniorenwohnen im Bereich des Bebauungsplans „Im Hanfgarten“.
Stellplätze
Der überwiegende Teil der Stellplätze wurde auf das Grundstück Fl.-Nr. 157/4 verlagert. Die Stellplatzfläche ist durch eine Baulast auf diesem Grundstück gesichert.
Bebauungsplanung
Die 2. Änderung des Bebauungsplans soll erneut als Satzung beschlossen und durch Bekanntmachung zur Rechtskraft gebracht werden. Die Anpassung der zulässigen Grundflächenzahl ist einer anschließenden 3. Änderung vorbehalten.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Satzungsbeschluss zur 2. Änderung erneut zur Entscheidung vorgelegt (erledigt)20.10.2026
  2. Planentwurf für die 3. Änderung vorlegenals NächstesEine der nächsten Sitzungen
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Satzungsbeschluss zur 2. Änderung war am 11.08.2026 zunächst zurückgenommen worden. Er soll erneut gefasst und der Bebauungsplan anschließend bekannt gemacht werden, damit eine Genehmigungsfreistellung des Bauvorhabens möglich wird.

Der Bauantrag für eine Wohnanlage für dezentrales Seniorenwohnen wurde überarbeitet. Die Verlagerung des überwiegenden Teils der Stellplätze auf Fl.-Nr. 157/4 senkte die anzurechnende Grundflächenzahl, die Stellplatzfläche ist durch eine Baulast gesichert.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Im Hanfgarten“ soll erneut gefasst und der Plan durch Bekanntmachung zur Rechtskraft gebracht werden.

Noch offen

  • Der erneute Satzungsbeschluss und die Bekanntmachung zur Rechtskraft stehen noch aus.
  • Der Planentwurf zur 3. Änderung soll in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt werden.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Die Kosten werden vom Investor getragen.

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