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Zur EntscheidungOrtsgemeinde Mehlingen · Bau & Handwerk, Bau & Garten, Planung & Beratung · Vorlage vom

Spielplatz Jahnplatz in Mehlingen

Die Neugestaltung ist als erste Maßnahme der Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes vorgesehen. Der Bau- und Dorferneuerungsausschuss berät die Gestaltung und empfiehlt sie anschließend dem Ortsgemeinderat zum Beschluss.

Kostenschätzung

178.000 €

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Neugestaltung Spielplatz Jahnplatz
Die Ausgestaltung des Spielplatzes Jahnplatz in Mehlingen wird im Ausschuss beraten und festgelegt. Als Beratungsgrundlage dient der Gestaltungsplan aus dem Förderantrag.
Spielgerät

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Sitzung des Gremiums Bau- und Dorferneuerungsausschuss, Mehlingen (erledigt)21.10.2026
  2. Antrag bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern eingereicht (erledigt)15.09.2026
  3. Beratung und Festlegung der Gestaltung im Ausschuss, danach Empfehlung an den Ortsgemeinderatals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Gestaltungsplan aus dem Förderantrag dient als Beratungsgrundlage.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Neugestaltung des Spielplatzes soll als erste Maßnahme im Rahmen der Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes umgesetzt werden. Die Antragstellung wurde bereits im Ortsgemeinderat beschlossen, der Antrag wurde fristgerecht zum 15.09.2026 bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern eingereicht. Gleichzeitig wurde der vorzeitige Maßnahmenbeginn beantragt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Bau- und Dorferneuerungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat, die festgelegte Gestaltung zu beschließen.

Noch offen

  • Die Gestaltung ist noch im Ausschuss zu beraten und festzulegen, anschließend soll der Ortsgemeinderat darüber beschließen.
  • Die Förderentscheidung und die Bereitstellung möglicher Mittel für das Spielgerät im Nachtragshaushalt sind offen.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Kostenschätzung nach DIN 276178.000 €
Spielgerät, gegebenenfalls im Nachtragshaushalt bereitzustellenrund65.000 €
Förderung
Förderquote in der Regel 75 %
Finanzierung
Haushaltsansatz 2026 über 20.000 €, BuSt: 026-3660-082100-2-2. Förderquote liegt in der Regel bei 75 %. Für das Spielgerät müssten gegebenenfalls rund 65.000 € im Nachtragshaushalt bereitgestellt werden.

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