Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Trinkwasserleitung
- Vorgesehen ist eine ca. 300 m lange Leitung aus PE 100-RC DA 63 über den unbefestigten Verbindungsweg auf Flurstück Nr. 1808 der Ortsgemeinde Vinningen. Enthalten sind Armaturen, Formstücke, Anschlüsse der Verbrauchsstellen, Druckprüfung und Desinfektion. Die Trasse ist rund 20 Meter kürzer als eine Verlegung innerhalb der Landesstraße.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Erstellung der Beschlussvorlage (erledigt)01.10.2026
- Beratung im Werksausschuss (erledigt)22.10.2026
- Kein weiterer Schritt genanntals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Umsetzung in Eigenregie durch die Verbandsgemeindewerke möglich, unabhängig vom Zeitplan des Straßenausbaus.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die bestehende Trinkwasserhauptleitung aus Grauguss DN 125 wurde nach einem Rohrschaden und wegen ihrer Tiefenlage von etwa 4,00 m außer Betrieb genommen. Luthersbrunn wird über Kröppen versorgt.
Die Leitung ist im Verhältnis zum tatsächlichen Bedarf überdimensioniert und wegen ihres Alters und Zustands erneuerungsbedürftig. Die Erneuerung ist zugleich im Zuge der geplanten Vollsanierung der L 483 zwischen Kröppen und Vinningen vorgesehen.
Die Vorplanung untersuchte zwei Varianten. Variante 2 über den gemeindeeigenen Verbindungsweg bietet laut Vorlage technische und wirtschaftliche Vorteile und liegt außerhalb des Straßenkörpers der Landesstraße.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Empfohlen wird, die Erneuerung der Trinkwasserversorgungsleitung zur Liegenschaft Luthersbrunn entsprechend Variante 2 für 60.000,00 € brutto zu beschließen.
Noch offen
- Ein Beschlussergebnis ist im Dokument nicht enthalten.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Tiefbauarbeiten | 35.000 € |
|---|---|
| Materialkosten | 15.000 € |
| Personal- und Montagekosten | 10.000 € |
| Gesamtkostenvoraussichtlich rund, Beschlussvorschlag nennt brutto | 60.000 € |
- Finanzierung
- Ausgaben können im Erfolgsplan sowie gegebenenfalls im Investitionsplan sichergestellt werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.