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BeschlossenOrtsgemeinde Urmitz · Bau & Handwerk, Energie & Umwelt · Sitzung am

Energetische Sanierung Rathaus Urmitz

Das Rathaus der Ortsgemeinde Urmitz soll energetisch saniert werden. Vorgesehen sind Arbeiten an Fassade, Dach, Fenstern und Heizung. Die Gesamtkosten werden auf ca. 250.000 bis 280.000 € brutto geschätzt, im Haushalt stehen 482.000 €. Die Ergebnisse der energetischen Berechnungen sind bei der weiteren Ausschreibung zu berücksichtigen.

Haushaltsansatz

482.000 €

im Dokument beziffert

Nächster Schritt

Energetische Berechnungen, dann Maßnahmen festlegen und Förderantrag vorbereiten. Termine nennt die Vorlage nicht.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Fassaden- und Dachsanierung
Die Vorlage nennt keine Mengen. Die Ergebnisse der energetischen Berechnungen sind bei der weiteren Planung und Ausschreibung zu berücksichtigen.
Fenster und Heizungsanlage
Die Fenster und die Heizungsanlage sollen erneuert werden. Welche Maßnahmen genau umgesetzt werden, steht erst nach den Berechnungen fest.
Energetische Fachbegleitung
Berechnungen mit Förderbegleitung sowie Unterstützung bei Angebotseinholung, Vergabe und Baubegleitung. Beide Aufträge sollen an das Büro gehen, das den Energieberatungsbericht erstellt hat. Sie sind nicht mehr offen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Ortsgemeinderat stellt die Sanierungsvarianten vor und beschließt die energetische Sanierung grundsätzlich (erledigt)16.04.2026
  2. Bauausschuss berät über die Beauftragung der Energieberatung für Berechnungen, Förderbegleitung und Vergabeunterstützung (erledigt)24.09.2026
  3. Energetische Berechnungen, Festlegung der Sanierungsmaßnahmen und Vorbereitung des Fördermittelantragsals Nächstesdanach
  4. Ausschreibung der Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnikdanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Für die Bauleistungen nennt die Vorlage kein Verfahren. Die beiden Beratungsaufträge sollen nach Angeboten vom 12.03.2026 direkt an ein Büro gehen.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Bei den Überlegungen zur künftigen Fassadengestaltung des Rathauses Urmitz wurde auch eine energetische Sanierung betrachtet. Ein Energieberatungsbericht stellte einen erheblichen energetischen Sanierungsbedarf fest. Erörtert wurde ein Standard bis hin zum Effizienzhaus 40, um die Voraussetzungen für eine möglichst hohe staatliche Förderung zu schaffen.

Die Sanierungsvarianten wurden am 16.04.2026 im Ortsgemeinderat vorgestellt. Der Ortsgemeinderat hat die energetische Sanierung des Rathauses grundsätzlich beschlossen. Die Vorlage für den Bauausschuss betrifft zunächst nur die Energieberatung. Die Bau- und Lieferleistungen für die Sanierung sind noch nicht vergeben.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Bauausschuss sollte die weitere Vorgehensweise zustimmend zur Kenntnis nehmen und zwei Beratungsaufträge über 9.967,44 € und 7.425,60 € brutto an einen Energieberater vergeben. Die Verwaltung sollte außerdem die Fördermittelbeantragung und die Vorbereitung der baulichen Umsetzung einleiten.

Noch offen

  • Die Sanierungsmaßnahmen werden erst nach den energetischen Berechnungen abschließend festgelegt.
  • Förderfähigkeit und Förderhöhe sind noch zu prüfen.
  • Einen Termin für die Ausschreibung nennt die Vorlage nicht.

Ort der Leistung

Urmitz, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Urmitz, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Energetische Sanierung des Rathauses, Gesamtkostenbrutto, geschätzt auf 250.000 bis 280.000 €, hier die Untergrenze250.000 €
Finanzierung
Für Fassaden- und Dachsanierung sowie die Erneuerung von Fenstern und Heizung stehen im Haushalt 482.000 € zur Verfügung. Die beiden Beratungsaufträge über zusammen 17.393,04 € brutto liegen innerhalb dieses Ansatzes. Fördermittel kommen grundsätzlich in Betracht, Förderfähigkeit und Förderhöhe sind noch zu prüfen.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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