Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Fassaden- und Dachsanierung
- Die Vorlage nennt keine Mengen. Die Ergebnisse der energetischen Berechnungen sind bei der weiteren Planung und Ausschreibung zu berücksichtigen.
- Fenster und Heizungsanlage
- Die Fenster und die Heizungsanlage sollen erneuert werden. Welche Maßnahmen genau umgesetzt werden, steht erst nach den Berechnungen fest.
- Energetische Fachbegleitung
- Berechnungen mit Förderbegleitung sowie Unterstützung bei Angebotseinholung, Vergabe und Baubegleitung. Beide Aufträge sollen an das Büro gehen, das den Energieberatungsbericht erstellt hat. Sie sind nicht mehr offen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Ortsgemeinderat stellt die Sanierungsvarianten vor und beschließt die energetische Sanierung grundsätzlich (erledigt)16.04.2026
- Bauausschuss berät über die Beauftragung der Energieberatung für Berechnungen, Förderbegleitung und Vergabeunterstützung (erledigt)24.09.2026
- Energetische Berechnungen, Festlegung der Sanierungsmaßnahmen und Vorbereitung des Fördermittelantragsals Nächstesdanach
- Ausschreibung der Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnikdanach
Vergabeverfahren
Für die Bauleistungen nennt die Vorlage kein Verfahren. Die beiden Beratungsaufträge sollen nach Angeboten vom 12.03.2026 direkt an ein Büro gehen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Bei den Überlegungen zur künftigen Fassadengestaltung des Rathauses Urmitz wurde auch eine energetische Sanierung betrachtet. Ein Energieberatungsbericht stellte einen erheblichen energetischen Sanierungsbedarf fest. Erörtert wurde ein Standard bis hin zum Effizienzhaus 40, um die Voraussetzungen für eine möglichst hohe staatliche Förderung zu schaffen.
Die Sanierungsvarianten wurden am 16.04.2026 im Ortsgemeinderat vorgestellt. Der Ortsgemeinderat hat die energetische Sanierung des Rathauses grundsätzlich beschlossen. Die Vorlage für den Bauausschuss betrifft zunächst nur die Energieberatung. Die Bau- und Lieferleistungen für die Sanierung sind noch nicht vergeben.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Bauausschuss sollte die weitere Vorgehensweise zustimmend zur Kenntnis nehmen und zwei Beratungsaufträge über 9.967,44 € und 7.425,60 € brutto an einen Energieberater vergeben. Die Verwaltung sollte außerdem die Fördermittelbeantragung und die Vorbereitung der baulichen Umsetzung einleiten.
Noch offen
- Die Sanierungsmaßnahmen werden erst nach den energetischen Berechnungen abschließend festgelegt.
- Förderfähigkeit und Förderhöhe sind noch zu prüfen.
- Einen Termin für die Ausschreibung nennt die Vorlage nicht.
Ort der Leistung
Urmitz, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Urmitz, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Energetische Sanierung des Rathauses, Gesamtkostenbrutto, geschätzt auf 250.000 bis 280.000 €, hier die Untergrenze | 250.000 € |
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- Finanzierung
- Für Fassaden- und Dachsanierung sowie die Erneuerung von Fenstern und Heizung stehen im Haushalt 482.000 € zur Verfügung. Die beiden Beratungsaufträge über zusammen 17.393,04 € brutto liegen innerhalb dieses Ansatzes. Fördermittel kommen grundsätzlich in Betracht, Förderfähigkeit und Förderhöhe sind noch zu prüfen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.