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Zur EntscheidungStadt Daun · Planung & Beratung · Sitzung am

Wirtschaftswegebrücke in Daun-Neunkirchen

Die Wirtschaftswegebrücke BW 02-12 soll Hochwasserschäden aus dem Jahr 2021 ersetzen. Der Stadtrat soll am 05.11.2026 über die freihändige Vergabe der ersten Planungsleistungsstufe entscheiden, eine Vergabe ist noch nicht beschlossen.

Nächster Schritt

Beratung und Beschlussfassung im Stadtrat am 05.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Planungsleistungen, erste Leistungsstufe
Die erste Leistungsstufe umfasst ausschließlich die Planungsleistungen zur Erstellung der für die Förderbewilligung erforderlichen Unterlagen. Umweltbelange und allgemeine Vermessung sind im Honorarangebot enthalten.
Planungsleistungen, zweite Leistungsstufe
Die zweite Leistungsstufe umfasst die weiterführenden Planungsleistungen und soll erst nach Vorliegen des Bewilligungsbescheids beauftragt werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Honorarangebot für Planungsleistungen der Leistungsstufen 1 und 2 (erledigt)06.10.2026
  2. Beratung und Beschlussfassung im Stadtratals Nächstes05.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Freihändige Vergabe, drei Ingenieurbüros wurden angefragt, ein weiteres Honorarangebot wurde nicht eingereicht. Zur Entscheidung steht die Beauftragung des Planungsbüros Reihsner Partnerschaftsgesellschaft mbB Beratende Ingenieure mit der ersten Leistungsstufe.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Ersatzneubau soll Hochwasserschäden aus dem Jahr 2021 beseitigen. Für die Maßnahme wurde ein Fördersatz von 100% beantragt, der Förderantrag wurde von der ADD gebilligt.

Die Planungsleistungen wurden freihändig bei drei Ingenieurbüros angefragt, ein weiteres Honorarangebot wurde nicht eingereicht. Die Beauftragung ist stufenweise vorgesehen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen ist, das Planungsbüro Reihsner Partnerschaftsgesellschaft mbB Beratende Ingenieure auf Grundlage des Honorarangebots vom 06.10.2026 mit der ersten Leistungsstufe zu einem Bruttohonorar von 36.832,00 € zu beauftragen und die Verwaltung zu ermächtigen, die zweite Stufe nach Vorliegen des Bewilligungsbescheids zu beauftragen.

Noch offen

  • Der endgültige Bewilligungsbescheid steht noch aus, dafür sind weitere Unterlagen vorzulegen.
  • Der Stadtrat muss über die Beauftragung der ersten Leistungsstufe entscheiden.
  • Die zweite Leistungsstufe soll erst nach Vorliegen des Bewilligungsbescheids beauftragt werden.

Ort der Leistung

Daun, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Daun, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Bruttohonorar für die angebotenen Leistungsstufen 1 und 2, vorgeschlagenes Honorar für die erste Leistungsstufebrutto36.832 €
Förderung
Fördersatz von 100% beantragt, Förderantrag von der ADD gebilligt, endgültiger Bewilligungsbescheid steht noch aus
Finanzierung
Fördersatz von 100% beantragt, der Förderantrag wurde von der ADD gebilligt. Der endgültige Bewilligungsbescheid steht noch aus.

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