Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Aufhebung des Bebauungsplans
- Der Bebauungsplan „Windfarm Eilsleben II“ in der Gemeinde Eilsleben soll aufgehoben werden. Damit entfallen die Festsetzungen zu maximal 5 WEA, Hauptanlagen mit bis zu 1.500 m² Grundfläche, Trafostationen bis 20 m², einer Höhe bis 145,00 m über Gelände und den Baufenstern.
- Beteiligung und Auslegung
- Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sollen Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist erhalten. Die Unterlagen sollen mindestens einen Monat öffentlich ausgelegt werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Im Verfahrensüberblick als Datum des Aufhebungsbeschlusses des Gemeinderats aufgeführt (erledigt)27.08.2025
- Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat (erledigt)26.10.2026
- Beratung und Beschlussfassung am 26.10.2026, anschließend soll die Öffentlichkeit mindestens einen Monat beteiligtals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Bauleitplanverfahren mit Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Öffentlichkeit nach §§ 3 und 4 BauGB.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Vorhabenträger beabsichtigt, alte Windenergieanlagen abzubauen und durch neue, in der Regel höhere und leistungsfähigere Anlagen zu ersetzen. Diese entsprechen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans und sind danach planungsrechtlich unzulässig und nicht genehmigungsfähig.
Der Vorentwurf zur Aufhebungssatzung mit Begründung und Umweltbericht liegt vor. Der Verfahrensüberblick datiert den Aufhebungsbeschluss des Gemeinderats auf den 27.08.2025.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Vorentwurf der Aufhebungssatzung und die Begründung mit Stand Oktober 2026 sollen gebilligt werden, Behörden, Nachbargemeinden und Öffentlichkeit sollen beteiligt werden.
Noch offen
- Ergebnis der Beratung und Beschlussfassung am 26.10.2026
- Durchführung und Ergebnisse der Beteiligungsverfahren
- Vertragsstand des städtebaulichen Vertrags zur Übernahme der Planungskosten
Ort der Leistung
Eilsleben, Sachsen-Anhalt
Markiert ist Eilsleben, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Keine finanziellen Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt. Die Planungskosten trägt der Vorhabenträger auf Grundlage eines städtebaulichen Vertrags, dessen Vertragsstand ist offen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.