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Energieanlagen bei Siegersleben in Eilsleben

Nahe Siegersleben soll eine ruinöse Lagerhalle erneuert oder abgerissen und durch Anlagen zur Speicherung und Bereitstellung von Energie sowie Ladeinfrastruktur ersetzt werden. Der Gemeinderat Sommersdorf soll am 02.11.2026 der 12. Änderung des Flächennutzungsplans zustimmen, ein Beschlussergebnis ist nicht belegt.

Nächster Schritt

Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat Sommersdorf am 02.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Energieanlagen und Ladeinfrastruktur
Geplant sind Anlagen zur Speicherung und Bereitstellung von Energie sowie Einrichtungen der Ladeinfrastruktur. Dafür soll eine bestehende ruinöse Lagerhalle erneuert oder abgerissen werden.
Flächennutzungsplanung
Die 12. Änderung des Flächennutzungsplans soll die bauplanungsrechtliche Sicherung ermöglichen. Betroffen ist eine Fläche von ca. 4.800 m² auf Flurstück 139 der Flur 2, Gemarkung Ovelgünne.
Planunterlage
Die Planunterlage wird vom Büro für Stadt-, Regional- und Dorfplanung, Irxleben, erstellt.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit zum Vorentwurf (erledigt)16.04.2026
  2. Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit zum Entwurf (erledigt)03.09.2026
  3. Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat Sommersdorfals Nächstes02.11.2026
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Vorhabenträger beabsichtigt, eine bestehende ruinöse Lagerhalle zu erneuern oder abzureißen und durch Anlagen zur Speicherung und Bereitstellung von Energie zu ersetzen. Zusammen mit der nahegelegenen Biogasanlage soll dies eine nutzungsorientierte Energieversorgung ermöglichen.

Die vorgesehene Fläche ist im Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsfläche dargestellt. Vorentwurf und Entwurf wurden Behörden und Öffentlichkeit zur Beteiligung vorgelegt, deren Ergebnisse flossen in den endgültigen Entwurf ein.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinderat Sommersdorf soll der 12. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Gemarkung Ovelgünne nahe Siegersleben zustimmen.

Noch offen

  • Der Gemeinderat Sommersdorf soll über die Zustimmung zur Änderung des Flächennutzungsplans beraten und beschließen.
  • Weiterführende Planungen sollen die standortkonkreten hydrogeologischen Verhältnisse klären.
  • Vor der Baumaßnahme ist eine fachgerechte archäologische Dokumentation erforderlich, die Kostentragung folgt dem Verursacherprinzip.

Ort der Leistung

Eilsleben, Sachsen-Anhalt

Markiert ist Eilsleben, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Keine Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde Sommersdorf oder der Verbandsgemeinde Obere Aller. Die Planungskosten trägt der Vorhabenträger.

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