Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Energieanlagen und Ladeinfrastruktur
- Geplant sind Anlagen zur Speicherung und Bereitstellung von Energie sowie Einrichtungen der Ladeinfrastruktur. Dafür soll eine bestehende ruinöse Lagerhalle erneuert oder abgerissen werden.
- Flächennutzungsplanung
- Die 12. Änderung des Flächennutzungsplans soll die bauplanungsrechtliche Sicherung ermöglichen. Betroffen ist eine Fläche von ca. 4.800 m² auf Flurstück 139 der Flur 2, Gemarkung Ovelgünne.
- Planunterlage
- Die Planunterlage wird vom Büro für Stadt-, Regional- und Dorfplanung, Irxleben, erstellt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit zum Vorentwurf (erledigt)16.04.2026
- Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit zum Entwurf (erledigt)03.09.2026
- Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat Sommersdorfals Nächstes02.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Vorhabenträger beabsichtigt, eine bestehende ruinöse Lagerhalle zu erneuern oder abzureißen und durch Anlagen zur Speicherung und Bereitstellung von Energie zu ersetzen. Zusammen mit der nahegelegenen Biogasanlage soll dies eine nutzungsorientierte Energieversorgung ermöglichen.
Die vorgesehene Fläche ist im Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsfläche dargestellt. Vorentwurf und Entwurf wurden Behörden und Öffentlichkeit zur Beteiligung vorgelegt, deren Ergebnisse flossen in den endgültigen Entwurf ein.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat Sommersdorf soll der 12. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Gemarkung Ovelgünne nahe Siegersleben zustimmen.
Noch offen
- Der Gemeinderat Sommersdorf soll über die Zustimmung zur Änderung des Flächennutzungsplans beraten und beschließen.
- Weiterführende Planungen sollen die standortkonkreten hydrogeologischen Verhältnisse klären.
- Vor der Baumaßnahme ist eine fachgerechte archäologische Dokumentation erforderlich, die Kostentragung folgt dem Verursacherprinzip.
Ort der Leistung
Eilsleben, Sachsen-Anhalt
Markiert ist Eilsleben, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Keine Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde Sommersdorf oder der Verbandsgemeinde Obere Aller. Die Planungskosten trägt der Vorhabenträger.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.