Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Aufhebung des Bebauungsplans
- Der Vorentwurf der Aufhebungssatzung und die dazugehörige Begründung in der Fassung vom Oktober 2026 sollen gebilligt werden. Mit der Aufhebung entfallen die Festsetzungen für ein Sondergebiet Windenergie, maximal 10 WEA, Grundflächen von 1.500 m² beziehungsweise 20 m², eine maximale Höhe von 145 m über Geländeoberkante, 10 Baufelder, Verkehrsflächen und Pflanzbindungsflächen.
- Beteiligung und öffentliche Auslegung
- Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sollen Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Die Unterlagen sollen mindestens einen Monat öffentlich ausgelegt werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Im Begründungsdokument als Datum des Aufhebungsbeschlusses des Gemeinderats genannt (erledigt)27.08.2025
- Einleitung des Aufhebungsverfahrens laut Beschlussvorlage (erledigt)24.11.2025
- Beratung und Beschlussfassung über Vorentwurf und Auslegung (erledigt)26.10.2026
- Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat am 26.10.2026, anschließend Beteiligung und mindestens einmonatigeals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Bauleitplanverfahren mit Behörden- und Nachbargemeindebeteiligung sowie frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung, mindestens einmonatige öffentliche Auslegung.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Bebauungsplan „Am Bruchweg“ regelt ein Sondergebiet für Windenergie. Der Gemeinderat beschloss am 24. November 2025 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens. Der Vorhabenträger beabsichtigt ein Repowering: Die alten Anlagen sollen abgebaut und durch neue ersetzt werden.
Die geplanten neuen Anlagen sind nach den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans planungsrechtlich unzulässig und nicht genehmigungsfähig. Die Aufhebung soll das Repowering ermöglichen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat soll den Vorentwurf der Aufhebungssatzung und der Begründung billigen und die Beteiligung von Behörden, Nachbargemeinden und Öffentlichkeit veranlassen.
Noch offen
- Beschlussergebnis zur Vorlage ist nicht enthalten.
- Vor dem Satzungsbeschluss sollen Kostenübernahme, Sicherung der bestehenden Kompensationsmaßnahmen bis zum Rückbau, Rückbau der Altanlagen einschließlich Fundamenten und nicht mehr benötigter Zuwegungen sowie der Umgang mit gemeindlichen Wegen vertraglich geregelt werden.
- Die neuen Anlagen sind nach den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans planungsrechtlich unzulässig und nicht genehmigungsfähig.
Ort der Leistung
Eilsleben, Sachsen-Anhalt
Markiert ist Eilsleben, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde Eilsleben. Die Planungskosten übernimmt der Vorhabenträger auf Grundlage eines städtebaulichen Vertrags nach § 11 BauGB.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.