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Zur EntscheidungGemeinde Eilsleben · Energie & Umwelt, Planung & Beratung · Sitzung am

Windpark Ovelgünne II in Eilsleben

Der Vorhabenträger beabsichtigt, die alten Windenergieanlagen abzubauen und durch neue zu ersetzen. Der Gemeinderat soll den Vorentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans „Am Bruchweg“ billigen und die Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und Öffentlichkeit veranlassen, ein Beschlussergebnis ist nicht belegt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Aufhebung des Bebauungsplans
Der Vorentwurf der Aufhebungssatzung und die dazugehörige Begründung in der Fassung vom Oktober 2026 sollen gebilligt werden. Mit der Aufhebung entfallen die Festsetzungen für ein Sondergebiet Windenergie, maximal 10 WEA, Grundflächen von 1.500 m² beziehungsweise 20 m², eine maximale Höhe von 145 m über Geländeoberkante, 10 Baufelder, Verkehrsflächen und Pflanzbindungsflächen.
Beteiligung und öffentliche Auslegung
Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sollen Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Die Unterlagen sollen mindestens einen Monat öffentlich ausgelegt werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Im Begründungsdokument als Datum des Aufhebungsbeschlusses des Gemeinderats genannt (erledigt)27.08.2025
  2. Einleitung des Aufhebungsverfahrens laut Beschlussvorlage (erledigt)24.11.2025
  3. Beratung und Beschlussfassung über Vorentwurf und Auslegung (erledigt)26.10.2026
  4. Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat am 26.10.2026, anschließend Beteiligung und mindestens einmonatigeals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Bauleitplanverfahren mit Behörden- und Nachbargemeindebeteiligung sowie frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung, mindestens einmonatige öffentliche Auslegung.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Bebauungsplan „Am Bruchweg“ regelt ein Sondergebiet für Windenergie. Der Gemeinderat beschloss am 24. November 2025 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens. Der Vorhabenträger beabsichtigt ein Repowering: Die alten Anlagen sollen abgebaut und durch neue ersetzt werden.

Die geplanten neuen Anlagen sind nach den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans planungsrechtlich unzulässig und nicht genehmigungsfähig. Die Aufhebung soll das Repowering ermöglichen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinderat soll den Vorentwurf der Aufhebungssatzung und der Begründung billigen und die Beteiligung von Behörden, Nachbargemeinden und Öffentlichkeit veranlassen.

Noch offen

  • Beschlussergebnis zur Vorlage ist nicht enthalten.
  • Vor dem Satzungsbeschluss sollen Kostenübernahme, Sicherung der bestehenden Kompensationsmaßnahmen bis zum Rückbau, Rückbau der Altanlagen einschließlich Fundamenten und nicht mehr benötigter Zuwegungen sowie der Umgang mit gemeindlichen Wegen vertraglich geregelt werden.
  • Die neuen Anlagen sind nach den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans planungsrechtlich unzulässig und nicht genehmigungsfähig.

Ort der Leistung

Eilsleben, Sachsen-Anhalt

Markiert ist Eilsleben, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde Eilsleben. Die Planungskosten übernimmt der Vorhabenträger auf Grundlage eines städtebaulichen Vertrags nach § 11 BauGB.

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