Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan Markesche Straße
- Vorgesehen ist der Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 2 „Markesche Straße“ im Ortsteil Raguhn. Er besteht aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der Fassung vom 03.06.2026.
- Städtebaulicher Vertrag
- Der Vertrag regelt die Übernahme der Verfahrenskosten. Sämtliche mit Planung und Umsetzung verbundenen Kosten trägt der Vorhabenträger.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beschluss über die Einleitung des Aufstellungsverfahrens (erledigt)27.08.2025
- Entwurf gebilligt und Beteiligungen eingeleitet (erledigt)16.12.2025
- Beratung des Satzungsbeschlusses im Ausschuss Wirtschaft und Vergabe (erledigt)27.10.2026
- Satzungsbeschluss, anschließend Genehmigung beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld.als NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Bebauungsplanverfahren wurde auf Antrag des Vorhabenträgers eingeleitet. Der Stadtrat beschloss am 27.08.2025 die Aufstellung und billigte am 16.12.2025 den Entwurf vom 08.12.2025, anschließend erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.
Nach der Abwägung wurden Planfassung und Begründung an das Satzungsexemplar vom 03.06.2026 angepasst. Die Planungskosten und die Kosten der Durchführung trägt der Vorhabenträger.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen ist, den Bebauungsplan in der Fassung vom 03.06.2026 als Satzung zu beschließen und die Begründung in derselben Fassung zu billigen.
Noch offen
- Der Bebauungsplan muss als Satzung beschlossen und zur Genehmigung beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld eingereicht werden.
- Der städtebauliche Vertrag muss vor dem Satzungsbeschluss beschlossen und vom Vorhabenträger unterzeichnet werden.
- Ein Abstimmungsergebnis zum Satzungsbeschluss ist in den Steckbriefen nicht belegt.
Ort der Leistung
Raguhn-Jeßnitz, Sachsen-Anhalt
Markiert ist Raguhn-Jeßnitz, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Der Vorhabenträger übernimmt die Planungskosten und die Kosten der Durchführung, sämtliche mit Planung und Umsetzung verbundenen Kosten trägt der Vorhabenträger.
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Aus den Sitzungsunterlagen. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.