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VergebenStadt Raguhn-Jeßnitz · Planung & Beratung · Sitzung am

Bebauungsplan Markesche Straße in Raguhn

Der Vorhabenträger beantragte das Bebauungsplanverfahren und trägt die Planungskosten sowie die Kosten der Durchführung. Der Stadtrat soll den Bebauungsplan im Ortsteil Raguhn in der Fassung vom 03.06.2026 als Satzung beschließen, ein Beschlussergebnis ist nicht belegt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplan Markesche Straße
Vorgesehen ist der Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 2 „Markesche Straße“ im Ortsteil Raguhn. Er besteht aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der Fassung vom 03.06.2026.
Städtebaulicher Vertrag
Der Vertrag regelt die Übernahme der Verfahrenskosten. Sämtliche mit Planung und Umsetzung verbundenen Kosten trägt der Vorhabenträger.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beschluss über die Einleitung des Aufstellungsverfahrens (erledigt)27.08.2025
  2. Entwurf gebilligt und Beteiligungen eingeleitet (erledigt)16.12.2025
  3. Beratung des Satzungsbeschlusses im Ausschuss Wirtschaft und Vergabe (erledigt)27.10.2026
  4. Satzungsbeschluss, anschließend Genehmigung beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld.als NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Das Bebauungsplanverfahren wurde auf Antrag des Vorhabenträgers eingeleitet. Der Stadtrat beschloss am 27.08.2025 die Aufstellung und billigte am 16.12.2025 den Entwurf vom 08.12.2025, anschließend erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.

Nach der Abwägung wurden Planfassung und Begründung an das Satzungsexemplar vom 03.06.2026 angepasst. Die Planungskosten und die Kosten der Durchführung trägt der Vorhabenträger.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen ist, den Bebauungsplan in der Fassung vom 03.06.2026 als Satzung zu beschließen und die Begründung in derselben Fassung zu billigen.

Noch offen

  • Der Bebauungsplan muss als Satzung beschlossen und zur Genehmigung beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld eingereicht werden.
  • Der städtebauliche Vertrag muss vor dem Satzungsbeschluss beschlossen und vom Vorhabenträger unterzeichnet werden.
  • Ein Abstimmungsergebnis zum Satzungsbeschluss ist in den Steckbriefen nicht belegt.

Ort der Leistung

Raguhn-Jeßnitz, Sachsen-Anhalt

Markiert ist Raguhn-Jeßnitz, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Der Vorhabenträger übernimmt die Planungskosten und die Kosten der Durchführung, sämtliche mit Planung und Umsetzung verbundenen Kosten trägt der Vorhabenträger.

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