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Zur EntscheidungStadt Raguhn-Jeßnitz · Planung & Beratung, Bau & Handwerk · Sitzung am

Technologiegebiet Raguhn-Jeßnitz

Das Technologiegebiet soll den Nachfragebedarf nach Flächen für ein Rechenzentrum decken. Der Stadtrat soll am 04.11.2026 über den Aufstellungsbeschluss und die Flächennutzungsplanänderung entscheiden, ein Ergebnis ist nicht belegt.

Nächster Schritt

Entscheidung des Stadtrats über den Aufstellungsbeschluss und die Flächennutzungsplanänderung am 04.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Technologiegebiet und Bauleitplanung
Geplant ist ein Technologiegebiet als Industriegebiet gemäß § 9 BauNVO auf einer unbebauten Fläche von ca. 43 ha zwischen der Autobahn A9 und der Bundesstraße B184, nördlich begrenzt durch das Waldgebiet. Es soll modular und in Bauabschnitten entwickelbar sein. Gebäudehöhen sind auf 25 m und technische Anlagen auf 35 m begrenzt.
Erschließung und Ausgleich
Ein städtebaulicher Vertrag soll weitere Einzelheiten regeln, darunter die Übernahme der Erschließungskosten sowie der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beratung im Ortschaftsrat Thurland (erledigt)03.11.2025
  2. Beratung im Ortschaftsrat Thurland (erledigt)12.10.2026
  3. Vorberatung im Ausschuss Bau, Wirtschaft und Vergabe (erledigt)27.10.2026
  4. Vorgesehene Entscheidung des Stadtrats über den Aufstellungsbeschluss und die Flächennutzungsplanänderungals Nächstes04.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Der Bebauungsplan wird im Vollverfahren mit Umweltbericht aufgestellt, die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren. Die Vorhabenträgerin soll die Bauleitplanverfahren selbständig führen und die Planungskosten übernehmen. Ein städtebaulicher Vertrag soll die Kostenübernahme und weitere Einzelheiten regeln.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Das Technologiegebiet soll den aktuellen Nachfragebedarf nach Flächen für die Ansiedlung eines Rechenzentrums decken.

Die Beschlussvorlage steht zur Entscheidung im Stadtrat am 04.11.2026, ein Beschlussergebnis ist nicht belegt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Stadtrat soll über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan und die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren entscheiden.

Noch offen

  • Entscheidung des Stadtrats über den Aufstellungsbeschluss und die Flächennutzungsplanänderung.
  • Abschluss des städtebaulichen Vertrags zur Kostenübernahme und zu weiteren Einzelheiten, insbesondere Erschließungskosten sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Ort der Leistung

Raguhn-Jeßnitz, Sachsen-Anhalt

Markiert ist Raguhn-Jeßnitz, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Alle anfallenden Kosten im Zusammenhang mit dem Vorhaben trägt der Vorhabenträger, die Vorhabenträgerin hat erklärt, die Planungskosten zu übernehmen.

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