Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Außensanierung des Bootshauses
- Die Maßnahme ist als energetische Gebäudesanierung bezeichnet. Einzelne Bauleistungen nennt die Vorlage nicht.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Haupt- und Finanzausschuss hatte die überplanmäßigen Mittel zur Vorberatung auf der Tagesordnung (erledigt)14.10.2026
- Stadtrat beriet die überplanmäßigen Mittel, ein Beschlussergebnis ist nicht belegt (erledigt)28.10.2026
- Kein weiterer Schritt genanntals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Für die Außensanierung des Bootshauses in Jeßnitz hat die Stadt eine Zuwendung nach der LEADER-Richtlinie beantragt. Bei der Antragsprüfung zeigte sich, dass keine prozentuale Förderung von 80 % der Gesamtkosten erfolgt. Stattdessen ist die Zuwendung auf einen Höchstbetrag von 200.000 € begrenzt, weil das Vorhaben einem anderen Fördergegenstand zugeordnet wird.
Im Haushaltsplan 2026 sind die Gesamtkosten für die Außen- und Innensanierung des Bootshauses in einem Planansatz veranschlagt. Der veranschlagte Eigenanteil von 100.000 € reicht nicht aus. Der fehlende Betrag von 33.520,46 € soll über geplante Mittel anderer Maßnahmen gedeckt werden.
Der Investitionsplan 2027 ff. führt das Bootshaus in zwei Teilen. Dafür konnte noch kein Förderantrag gestellt werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat soll die überplanmäßige Mittelbereitstellung von 33.520,46 € für das Vorhaben beschließen.
Noch offen
- Der Stadtrat muss die überplanmäßigen Mittel noch bereitstellen.
- Die kommunalaufsichtliche Stellungnahme für den Förderantrag steht unter dem Vorbehalt dieser Beschlussfassung.
- Wann und wie die Bauleistungen vergeben werden, nennt die Vorlage nicht.
Ort der Leistung
Raguhn-Jeßnitz, Sachsen-Anhalt
Markiert ist Raguhn-Jeßnitz, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Vorhaben gesamt, AußensanierungGesamtkosten laut Vorlage 333.520,46 € | 333.520 € |
|---|
- Förderung
- LEADER-Zuwendung beantragt, auf 200.000 € begrenzt
- Finanzierung
- Beantragt ist eine Zuwendung von 200.000 €. Die Eigenmittel betragen 133.520,46 €, davon sind 100.000 € im Haushaltsplan 2026 veranschlagt. Die fehlenden 33.520,46 € sollen aus der Maßnahme Straßenbeleuchtung, Umrüstung LED gedeckt werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.