Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bauleitplanung
- Ein Planungsbüro soll das Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 08/2026 durchführen. Der Geltungsbereich umfasst Flurstück 972 und Flurstück 905 (Teilfläche), Gemarkung Vockerode, Flur 1, im Bereich des Kapenweges.
- Übernachtungsmodule
- Vorgesehen sind innovative Übernachtungsmodule aus Betonzylindern zur touristischen Nutzung.
- Zusätzliche planungsbezogene Leistungen
- Bei Bedarf kommen insbesondere Vermessungsleistungen, Fachgutachten, Untersuchungen oder vergleichbare Leistungen hinzu. Art, Umfang und voraussichtliche Kosten sind vor Beauftragung abzustimmen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorlagen erstellt (erledigt)30.09.2026
- Beratung im Bau-, Planungs- und Vergabeausschussals Nächstes03.11.2026
- Beratung im Stadtrat24.11.2026
Vergabeverfahren
Die Stadt beauftragt und rechnet die erforderlichen Planungsleistungen ab. Ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB soll Rechte und Pflichten sowie die Kostentragung regeln.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Für die vorgesehene touristische Nutzung bestehen derzeit nicht die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen. Der Vorhabenträger beantragte die Aufstellung des Bebauungsplans für die Grundstücke Gemarkung Vockerode, Flur 1, Flurstücke 972 und 905 (Teilfläche), im Bereich des Kapenweges.
Flurstück 972 soll vom Vorhabenträger erworben werden, Flurstück 905 verbleibt im Eigentum der Stadt. Teile des Plangebiets sind Kompensationsfläche eines früheren Bebauungsplans, eine Vereinbarung zum Ersatz der Maßnahmen wurde geschlossen.
Die Beschlussvorschläge zur Aufstellung des Bebauungsplans und zum städtebaulichen Vertrag sind für Beratungen am 03.11.2026 und 24.11.2026 vorgesehen. Ein Beschlussergebnis ist nicht belegt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat soll der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 08/2026, der Festlegung des Geltungsbereichs und des städtebaulichen Ziels sowie dem Abschluss des städtebaulichen Vertrags nach § 11 BauGB zustimmen.
Noch offen
- Beschluss des Stadtrats über die Aufstellung des Bebauungsplans und den städtebaulichen Vertrag
- Art, Umfang und voraussichtliche Kosten zusätzlicher planungsbezogener Leistungen sind vor Beauftragung abzustimmen
- Falls die Übernachtungsmodule nicht oder nicht tragfähig umgesetzt werden können, prüfen die Vertragsparteien gemeinsam eine andere städtebaulich vertretbare Nutzung
- Der Erwerb des Flurstücks 972 wird in einem gesonderten notariellen Grundstückskaufvertrag geregelt
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Anteil des Vorhabenträgers an Planungskosten bei Nichtrealisierung oder vorzeitigem Verfahrensendemaximal, Stadt und Vorhabenträger tragen die tatsächlich entstandenen Kosten jeweils zur Hälfte | 10.000 € |
|---|---|
| Zusätzliche planungsbezogene LeistungenKosten jeweils zur Hälfte durch Stadt und Vorhabenträger, Art, Umfang und voraussichtliche Kosten vor Beauftragung abzustimmen | nicht beziffert |
| Ausgleichs-, Ersatz- oder sonstige KompensationsmaßnahmenKosten trägt der Vorhabenträger | nicht beziffert |
- Finanzierung
- Die Stadt übernimmt zunächst die Kosten der erforderlichen Planungsleistungen. Bei Nichtrealisierung oder vorzeitigem Ende des Bauleitplanverfahrens tragen Stadt und Vorhabenträger die bis dahin tatsächlich entstandenen Planungskosten jeweils zur Hälfte, der Anteil des Vorhabenträgers ist auf maximal 10.000,00 Euro begrenzt. Zusätzliche planungsbezogene Leistungen tragen beide jeweils zur Hälfte.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.