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Zur EntscheidungStadt Coswig (Anhalt) · Energie & Umwelt, Planung & Beratung, Bau & Handwerk · Vorlage vom

Photovoltaikanlage an der Ziekoer Landstraße in Coswig

Der Bebauungsplan ermöglicht eine Freiflächenphotovoltaikanlage mit Neben-, Speicher- und Erschließungsanlagen auf einer Konversionsfläche westlich der Ziekoer Landstraße. Satzungsbeschluss, Abwägungsbeschluss und Abschluss eines Vertragsnachtrags stehen zur Beratung an.

Nächster Schritt

Beratung im Bau- und Ordnungsausschuss am 03.11.2026 und im Stadtrat am 26.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Freiflächenphotovoltaikanlage und zugehörige Anlagen
Geplant sind eine Freiflächenphotovoltaikanlage sowie zugehörige Neben-, Speicher- und Erschließungsanlagen auf einer anthropogen vorbelasteten Konversionsfläche westlich der Ziekoer Landstraße.
Ersatzaufforstungen
Als Kompensation sind Ersatzaufforstungen mit heimischen Laubholzarten auf rund 0,51 ha in Reinsdorf, Flur 9, Flurstück 38, und 0,53 ha in Reinsdorf, Flur 10, Flurstück 2, vorgesehen.
Anlage und Pflege von Extensivgrünland
In Dietrichsdorf, Flur 2, Flurstück 49, ist auf 0,75 ha Extensivgrünland mit regionalem Saatgut und 30 % Kräuteranteil anzulegen, zu entwickeln und zu pflegen. Der Aufwuchs ist ein- bis zweimal jährlich zu mähen und abzufahren, Düngemittel und Pestizide sind ausgeschlossen.
Erweiterte Löschwasserversorgung
Der Vorhabenträger muss bei Änderungen des Trinkwassernetzes erforderliche zusätzliche Löschwasserversorgung während der Betriebsdauer sicherstellen, etwa durch Brunnen, Zisterne, Behälter oder andere fachlich anerkannte Lösungen. Die Umsetzung ist innerhalb von sechs Monaten nach formaler Mitteilung über Änderungen im Trinkwassernetz vorgesehen.
Rückbau und Sicherheitsleistung
Nach dauerhafter Betriebseinstellung ist die PV-Anlage zu demontieren und zu entfernen, das Grundstück ist in den vorherigen Zustand zu versetzen. Der Rückbau muss innerhalb von sechs Monaten erfolgen und wird durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaft abgesichert.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Stadtrat stimmte dem Entwurf zu und beschloss dessen Veröffentlichung (erledigt)19.03.2026
  2. Veröffentlichung des Entwurfs im Internet (erledigt)15.07.2026 bis einschließlich 14.08.2026
  3. Beratung im Bau- und Ordnungsausschussals Nächstes03.11.2026
  4. Beratung und vorgesehener Satzungsbeschluss im Stadtrat26.11.2026
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Fläche ist im gesamträumlichen Konzept der Stadt Coswig (Anhalt) als Potenzialfläche 1, eine Konversionsfläche, dargestellt.

Der Entwurf wurde vom 15.07.2026 bis einschließlich 14.08.2026 im Internet veröffentlicht. Eingegangene Stellungnahmen wurden geprüft, ein Abwägungsvorschlag erarbeitet und Änderungen in die Satzungsfassung übernommen. Im Bebauungsplanverfahren ergab sich zusätzlicher vertraglicher Regelungsbedarf zu Rückbau, Ausgleichsmaßnahmen und Löschwasserversorgung.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Stadtrat soll den Bebauungsplan Nr. 37 in der Fassung vom 03.11.2026 als Satzung beschließen und die Begründung mit Umweltbericht billigen. Zudem soll er die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen beschließen und den Abschluss des 1. Nachtrags zum städtebaulichen Vertrag billigen.

Noch offen

  • Der Satzungsbeschluss des Stadtrats steht noch aus.
  • Sofern der Bebauungsplan vor Wirksamwerden des parallel aufgestellten Ergänzungsflächennutzungsplans bekannt gemacht werden soll, ist eine Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde erforderlich.
  • Der Stadtrat soll über den Abwägungsvorschlag und den Abschluss des 1. Nachtrags zum städtebaulichen Vertrag beraten, die Beschlussergebnisse sind nicht dokumentiert.
  • Die Unterzeichnung des 1. Nachtrags zum städtebaulichen Vertrag ist nicht belegt.

Ort der Leistung

Coswig (Anhalt), Sachsen-Anhalt

Markiert ist Coswig (Anhalt), nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Sämtliche im Zusammenhang mit der Planung anfallenden Kosten und Gebühren trägt der Vorhabenträger. Die Kosten für Umsetzung und dauerhaften Erhalt der erweiterten Löschwasserversorgung trägt der Vorhabenträger. Die Rückbauverpflichtung wird durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaft abgesichert.

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