Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Fassadensanierung
- Denkmalgerechte Sanierung der Fassade des Nebengebäudes Klosterhof, Schloßstraße 57a, damit keine Feuchtigkeit mehr eindringt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Haupt- und Finanzausschuss berät die Maßnahmen für die Förderprogrammanmeldung 2027 (erledigt)08.09.2026
- Anmeldung der Maßnahme zur Förderung im Programmjahr 2027als NächstesNovember 2026
- Haushaltsjahre, die das Programmjahr 2027 abdeckt2027 bis 2033
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das denkmalgeschützte Ensemble Klosterhof besteht aus einem Haupt- und einem Nebengebäude und prägt die historische Innenstadt. An der Fassade des Nebengebäudes wurden Abplatzungen, Risse und Hohlstellen festgestellt.
Die Schäden lassen Feuchtigkeit eindringen, was langfristig zu weiteren Schäden am Mauerwerk führt. Die Maßnahme stammt aus dem Förderprogrammjahr 2026. Die Vorlage führt sie unter den Einzelmaßnahmen auf, die für 2027 neu angemeldet werden sollen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Haupt- und Finanzausschuss sollte die in Anlage 1 aufgeführten Einzelmaßnahmen für die Förderprogrammanmeldung Programmjahr 2027 beschließen.
Noch offen
- Ob die Maßnahme gefördert wird, ist offen.
- Ausschreibung und Bauzeit nennt die Vorlage nicht.
Ort der Leistung
Coswig (Anhalt), Sachsen-Anhalt
Markiert ist Coswig (Anhalt), nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Fassadensanierung Nebengebäude Klosterhof, Gesamtausgabenlaut Anlage 2 zur Programmanmeldung 2027 | 100.000 € |
|---|
- Förderung
- 90.000 € laut Anmeldung, Bewilligung offen
- Finanzierung
- Die Stadt will die Maßnahme im November 2026 für das Programmjahr 2027 im Förderprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung anmelden. Das Programmjahr 2027 umfasst die Haushaltsjahre 2027 bis 2033. Von den 100.000 € sind 90.000 € als Fördermittel und 10.000 € als Anteil der Stadt vorgesehen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.