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Zur EntscheidungStadt Coswig (Anhalt) · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Vorlage vom

Wohnen an der Spiellücke in Coswig (Anhalt)

Der Vorhabenträger verfolgt die Umsetzung des Vorhabens weiter und führt Gespräche mit potenziellen Investoren. Der Stadtrat soll die Durchführungsfrist bis zum 31.12.2029 verlängern, eine Entscheidung ist noch nicht belegt.

Nächster Schritt

Entscheidung des Stadtrats am 26.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

  • Wohnungsbau
  • Erschließung
  • Planung

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Satzung trat in Kraft (erledigt)15.04.2021
  2. Antrag auf zweite Verlängerung der Durchführungsfrist (erledigt)28.09.2026
  3. Entscheidung des Stadtrats über die Fristverlängerungals Nächstes26.11.2026
  4. Beantragtes Ende der Durchführungsfrist31.12.2029
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Vorhabenträger ist im Durchführungsvertrag verpflichtet, innerhalb von drei Jahren nach Rechtskraft des Bebauungsplans das Vorhaben zu errichten und die Nutzung aufzunehmen. Die Satzung trat am 15.04.2021 in Kraft.

Der Vorhabenträger beantragte am 28.09.2026 eine zweite Verlängerung der Durchführungsfrist. Die Umsetzung wird weiterverfolgt, Gespräche mit potenziellen Investoren laufen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Verlängerung der Frist zur Durchführung des Vorhabens bis zum 31.12.2029

Noch offen

  • Entscheidung des Stadtrats über die beantragte Fristverlängerung steht aus.

Ort der Leistung

Coswig (Anhalt), Sachsen-Anhalt

Markiert ist Coswig (Anhalt), nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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