Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Wegeverbindungen
- Die Wegeverbindungen im Park werden erneuert.
- Aufenthalts- und Spielbereiche
- Schaffung attraktiver Aufenthalts-, Spiel- und Bewegungsbereiche mit Stadtmobiliar.
- Entwässerung und Pflanzungen
- Verbesserung der Entwässerung, klimaresiliente Pflanzungen und zusätzliche Verschattungsbereiche.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Haupt- und Finanzausschuss berät die Maßnahmen für die Förderprogrammanmeldung 2027 (erledigt)08.09.2026
- Anmeldung der Maßnahme zur Förderung im Programmjahr 2027als NächstesNovember 2026
- Haushaltsjahre, die das Programmjahr 2027 abdeckt2027 bis 2033
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Schillerpark ist die zentrale öffentliche Grünanlage der Innenstadt und denkmalgeschützt. Frühere Rückbaumaßnahmen und ausbleibende Wiederbepflanzungen schränken seine Funktion als Erholungs- und Freiraum ein.
Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit der genehmigten Umnutzung der ehemaligen Schillerschule zu einer kulturellen Begegnungsstätte. Der Haupt- und Finanzausschuss beriet die Vorlage am 08.09.2026.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Haupt- und Finanzausschuss sollte die in Anlage 1 aufgeführten Einzelmaßnahmen für die Förderprogrammanmeldung Programmjahr 2027 beschließen.
Noch offen
- Ob die Maßnahme gefördert wird, ist offen.
- Ausschreibung und Bauzeit nennt die Vorlage nicht.
Ort der Leistung
Coswig (Anhalt), Sachsen-Anhalt
Markiert ist Coswig (Anhalt), nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Neugestaltung Schillerpark, Gesamtausgabenlaut Anlage 1 zur Programmanmeldung 2027 | 300.000 € |
|---|
- Förderung
- 270.000 € laut Anmeldung, Bewilligung offen
- Finanzierung
- Die Stadt will die Maßnahme im November 2026 für das Programmjahr 2027 im Förderprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung anmelden. Das Programmjahr 2027 umfasst die Haushaltsjahre 2027 bis 2033. Von den 300.000 € sind 270.000 € als Fördermittel und 30.000 € als Anteil der Stadt vorgesehen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.