Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 52 „Am Reiterhof“
- Der Plan betrifft den Ortsteil Wahlsdorf und liegt in der Fassung vom 11.09.2026 vor. Die Begründung in derselben Fassung wird gebilligt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens (erledigt)04.12.2025
- Entwurf gebilligt und zur Veröffentlichung freigegeben (erledigt)04.06.2026
- Öffentliche Auslegung und Beteiligung (erledigt)15.07.2026 bis 17.08.2026
- Beratung im Bau- und Ordnungsausschussals Nächstes03.11.2026
- Beratung im Stadtrat zum Satzungsbeschluss26.11.2026
Vergabeverfahren
Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Abs. 2 ff. BauGB. Frühzeitige Beteiligung, Umweltprüfung, Umweltbericht und zusammenfassende Erklärung wurden nicht durchgeführt.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens wurde am 04.12.2025 gefasst. Der Stadtrat billigte den Planentwurf am 04.06.2026, die öffentliche Auslegung und Beteiligung erfolgten vom 15.07.2026 bis einschließlich 17.08.2026.
Für Coswig (Anhalt) und die Ortschaft Wörpen mit dem Ortsteil Wahlsdorf gibt es bislang keinen rechtswirksamen Flächennutzungsplan. Der Ergänzungsflächennutzungsplan befindet sich in der Aufstellung, Planungsphase Entwurf.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat soll den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 52 „Am Reiterhof“, OT Wahlsdorf, in der Fassung vom 11.09.2026 als Satzung beschließen und die Begründung in derselben Fassung billigen.
Noch offen
- Der Ergänzungsflächennutzungsplan ist noch nicht wirksam, der Bebauungsplan bedarf gegebenenfalls einer Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde. Bekanntmachung und Rechtswirksamkeit erfolgen nach Erteilung der Genehmigung.
Ort der Leistung
Coswig (Anhalt), Sachsen-Anhalt
Markiert ist Coswig (Anhalt), nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.