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Zur EntscheidungStadt Coswig (Anhalt) · Planung & Beratung · Vorlage vom

Bebauungsplan Am Reiterhof in Coswig (Anhalt)

Der Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 52 betrifft den Ortsteil Wahlsdorf. Der Stadtrat soll den Plan in der Fassung vom 11.09.2026 als Satzung beschließen, eine Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde kann erforderlich sein.

Nächster Schritt

Beratung im Bau- und Ordnungsausschuss am 03.11.2026 und im Stadtrat am 26.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 52 „Am Reiterhof“
Der Plan betrifft den Ortsteil Wahlsdorf und liegt in der Fassung vom 11.09.2026 vor. Die Begründung in derselben Fassung wird gebilligt.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens (erledigt)04.12.2025
  2. Entwurf gebilligt und zur Veröffentlichung freigegeben (erledigt)04.06.2026
  3. Öffentliche Auslegung und Beteiligung (erledigt)15.07.2026 bis 17.08.2026
  4. Beratung im Bau- und Ordnungsausschussals Nächstes03.11.2026
  5. Beratung im Stadtrat zum Satzungsbeschluss26.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Abs. 2 ff. BauGB. Frühzeitige Beteiligung, Umweltprüfung, Umweltbericht und zusammenfassende Erklärung wurden nicht durchgeführt.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens wurde am 04.12.2025 gefasst. Der Stadtrat billigte den Planentwurf am 04.06.2026, die öffentliche Auslegung und Beteiligung erfolgten vom 15.07.2026 bis einschließlich 17.08.2026.

Für Coswig (Anhalt) und die Ortschaft Wörpen mit dem Ortsteil Wahlsdorf gibt es bislang keinen rechtswirksamen Flächennutzungsplan. Der Ergänzungsflächennutzungsplan befindet sich in der Aufstellung, Planungsphase Entwurf.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Stadtrat soll den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 52 „Am Reiterhof“, OT Wahlsdorf, in der Fassung vom 11.09.2026 als Satzung beschließen und die Begründung in derselben Fassung billigen.

Noch offen

  • Der Ergänzungsflächennutzungsplan ist noch nicht wirksam, der Bebauungsplan bedarf gegebenenfalls einer Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde. Bekanntmachung und Rechtswirksamkeit erfolgen nach Erteilung der Genehmigung.

Ort der Leistung

Coswig (Anhalt), Sachsen-Anhalt

Markiert ist Coswig (Anhalt), nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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