Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Mitteilung
- Infrastruktur und Standortentwicklung
- Der Zweckverband soll eine bedarfsgerechte, leistungsfähige Infrastruktur schaffen und erhalten, den Standort fortentwickeln und bislang ungenutzte Potenziale nutzbar machen. Notwendige Infrastruktur soll von den Verbandsmitgliedern, auch privaten Mitgliedern, langfristig per Erbbaupacht auf den Zweckverband übertragen werden.
- Standortbetreuung
- Die Finanzierung soll ausschließlich durch Unternehmen am Standort über Verbandsumlagen und Entgelte für die Standortbetreuung erfolgen. Chemieunternehmen sollen zum Start Mittel für Liquidität und Rücklagen einbringen.
- Straßen, Bahnanbindung und Glasfaser
- Priorität haben die Sanierung der Straßen und die Wiederherstellung der Bahnanbindung. Auch die Glasfaseranbindung ist ein aktuelles Thema. Umfang und Zeitplan sind noch nicht bezifferbar und hängen auch von Förderbedingungen ab.
- Standortdienstleistungen
- Nach Übernahme der Standortbetreibung von der QSG sollen bisherige Dienstleistungsverträge enden. Die Firmen sollen Dienstleistungen koordiniert durch den Zweckverband von einem noch am Markt zu suchenden Anbieter erhalten.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Mitteilung
- Vorlage datiert (erledigt)24.08.2026
- Schreiben mit Antworten auf Fragen datiert (erledigt)27. Oktober 2026
- Beratung im Kreisausschuss (erledigt)16.09.2026
- Beratung im Kreistag vorgesehenals Nächstes09.12.2026
Vergabeverfahren
Gründung auf Grundlage einer abgestimmten Verbandssatzung, das LVWA hat deren Genehmigungsfähigkeit bejaht. Für Standortdienstleistungen sollen nach Übernahme der Standortbetreibung Leistungspakete ausgeschrieben und ein Anbieter am Markt gesucht werden.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Nach dem Weggang von Henkel wurde der Chemiepark aufgeteilt. Teile der Infrastruktur liegen bei verschiedenen Eigentümern, die gemeinsame Nutzung beruht auf privaten Verträgen.
In den vergangenen Jahren wurde wenig investiert. Die Vorlage sieht deshalb Handlungsbedarf und eine zentrale Rolle des Zweckverbands bei der Infrastruktur und Weiterentwicklung des Standorts vor.
Derzeit bestehen bilaterale Dienstleistungsverträge zwischen der QSG als Standortbetreiber und den sieben Unternehmen. Diese sollen enden, sobald der arbeitsfähige Zweckverband die Standortbetreibung übernimmt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Kreistag soll der Gründung des Zweckverbandes Chemiepark Genthin zustimmen, den Beitritt beschließen und die Verbandssatzung beschließen.
Noch offen
- Die vorgesehenen Beschlüsse des Kreistags zur Gründung, zum Beitritt und zur Verbandssatzung stehen noch aus.
- Sanierungsumfang und Zeitplan sind noch nicht bezifferbar und hängen auch von den Förderbedingungen ab.
- Die genaue Ausgestaltung ist noch nicht abschätzbar, Assets und Aufgaben sollen schrittweise auf den Zweckverband übergehen.
- Eine Geschäftsführung muss zunächst gefunden und vertraglich gebunden werden. Erst danach können erste Leistungspakete der Standortbetreibung ausgeschrieben und vergeben werden.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Mitteilung
- Finanzierung
- Die Kosten der Standortbetreibung und der Sanierung der gemeinsam genutzten Infrastruktur tragen ausschließlich die sieben Unternehmen im Chemiepark, eine laufende finanzielle Belastung der kommunalen Mitglieder ist nicht vorgesehen. Für Investitionen sollen insbesondere GRW-Mittel des Landes eingeworben werden, die Eigenmittel sollen durch Umlagen der Unternehmen aufgebracht werden.
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