Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Informationsvorlage
- Sanierung des Objekts Domstraße 2 b
- Das Objekt in Tucheim wird als Jugendclub und Dorfgemeinschaftshaus genutzt. Der Förderverein möchte für die Sanierung Fördermittel in Anspruch nehmen.
- Nutzungsvereinbarung
- Die Vereinbarung soll die Bestandsnutzung des Objekts fortführen. Ihre Inhalte sind noch durch die Verwaltung zu bearbeiten.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Informationsvorlage
- Die Verwaltung soll die Inhalte der Nutzungsvereinbarung gesondert bearbeiten.als NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Förderverein Tucheim e.V. beantragte am 14.10.2026 eine Nutzungsvereinbarung mit der Stadt Genthin für das Objekt Domstraße 2 b, den Jugendclub beziehungsweise das Dorfgemeinschaftshaus.
Mit der Vereinbarung soll der Förderverein Fördermittel zur Sanierung in Anspruch nehmen. Die Stadt will bei Vertragsabschluss und Einforderung der Fördermittel ihren Förderantrag für eine Machbarkeitsstudie zurückziehen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Noch offen
- Die Verwaltung muss die Inhalte der Nutzungsvereinbarung noch bearbeiten.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Informationsvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.