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Zur EntscheidungStadt Genthin · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Vorlage vom

Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses in Tucheim

Der Förderverein Tucheim e.V. beantragt eine Nutzungsvereinbarung für das Objekt Domstraße 2 b, um Fördermittel für dessen Sanierung in Anspruch zu nehmen. Die Vereinbarung soll die Bestandsnutzung fortführen, ihre Inhalte muss die Verwaltung noch bearbeiten.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Informationsvorlage

Sanierung des Objekts Domstraße 2 b
Das Objekt in Tucheim wird als Jugendclub und Dorfgemeinschaftshaus genutzt. Der Förderverein möchte für die Sanierung Fördermittel in Anspruch nehmen.
Nutzungsvereinbarung
Die Vereinbarung soll die Bestandsnutzung des Objekts fortführen. Ihre Inhalte sind noch durch die Verwaltung zu bearbeiten.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Informationsvorlage

  1. Die Verwaltung soll die Inhalte der Nutzungsvereinbarung gesondert bearbeiten.als NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Förderverein Tucheim e.V. beantragte am 14.10.2026 eine Nutzungsvereinbarung mit der Stadt Genthin für das Objekt Domstraße 2 b, den Jugendclub beziehungsweise das Dorfgemeinschaftshaus.

Mit der Vereinbarung soll der Förderverein Fördermittel zur Sanierung in Anspruch nehmen. Die Stadt will bei Vertragsabschluss und Einforderung der Fördermittel ihren Förderantrag für eine Machbarkeitsstudie zurückziehen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Noch offen

  • Die Verwaltung muss die Inhalte der Nutzungsvereinbarung noch bearbeiten.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Informationsvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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