Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Semistationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage
- Vorgesehen ist eine Anlage im Trailer-Format, die flexibel an wechselnden Standorten innerhalb des Gemeindegebietes eingesetzt werden kann. Der Messbetrieb soll weitgehend automatisiert und ohne ständige personelle Besetzung vor Ort erfolgen. Je nach Hersteller und Ausstattung kann die semistationäre Anlage mehrere Tage bis mehrere Wochen ohne externe Stromversorgung betrieben werden, die wirtschaftliche Nutzungsdauer wird mit zehn Jahren angesetzt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung im Ausschuss für Bau- und Ordnungsangelegenheitenals Nächstes09.11.2026
- Beratung im Finanz- und Wirtschaftsausschuss11.11.2026
- Beratung im Hauptausschuss17.11.2026
- Entscheidung im Stadtrat23.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Anschaffung einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage war wiederholt Gegenstand politischer Beratungen. Ein entsprechender Antrag des Ortschaftsrates Lindstedt wurde am 06.10.2025 mehrheitlich abgelehnt.
Im beschlossenen Doppelhaushalt 2026/2027 sind 220.000 Euro für ein mobiles Geschwindigkeitsmessgerät veranschlagt. Die Beschaffung ist Einzelmaßnahme 14 des Haushaltskonsolidierungskonzeptes.
Für den Bereich Kassiecker Straße beim Hort und der Bushaltestelle wurde eine stationäre Geschwindigkeitsanzeige beantragt. Die Verwaltung empfiehlt, diesen Standort beim Einsatz mobiler Geschwindigkeitsanzeigen zu berücksichtigen, für eine zusätzliche stationäre Anlage sind keine Haushaltsmittel vorgesehen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat soll eine überplanmäßige Auszahlung von 40.000 Euro für die Beschaffung und deren Deckung durch Minderauszahlungen bei Planung und Neubau der Obdachlosenunterkunft beschließen.
Noch offen
- Der Stadtrat hat noch nicht über die vorgeschlagene überplanmäßige Auszahlung und deren Deckung entschieden.
- Der tatsächliche Mehrbedarf hängt vom Ergebnis des Vergabeverfahrens ab.
- Die abschließende Bewertung der bevorzugten semistationären Anlage bleibt den Ergebnissen des Vergabeverfahrens vorbehalten.
Ort der Leistung
Gardelegen, Sachsen-Anhalt
Markiert ist Gardelegen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Finanzierungsbedarfbis zu | 260.000 € |
|---|---|
| Jährliche Erträge aus der Geschwindigkeitsüberwachungab Haushaltsjahr 2027 | 90.000 € |
| Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen und Abschreibungca., Folgeaufwendungen bis 2036 | 28.000 € |
| Anschaffungskosten semistationäre Anlage laut Wirtschaftlichkeitsbetrachtungje nach Hersteller und Ausstattung | 220.000 € |
| Anschaffungskosten semistationäre Anlage laut Wirtschaftlichkeitsbetrachtungje nach Hersteller und Ausstattung, bis | 310.000 € |
- Finanzierung
- Der Haushaltsansatz von 220.000 Euro steht im Doppelhaushalt 2026/2027. Die vorgeschlagenen zusätzlichen 40.000 Euro sollen durch Minderauszahlungen für Planung und Neubau der Obdachlosenunterkunft gedeckt werden. Für diese Maßnahme waren 2026 Auszahlungen von 145.000,00 Euro veranschlagt, eine erneute Veranschlagung ist für 2028 geplant.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.