Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Flächennutzungsplanänderung
- Die 18. Änderung betrifft mehrere Flurstücke in Flur 4 der Gemarkung Hottendorf auf ca. 4,15 ha. Sie besteht aus Planzeichnung, Begründung einschließlich Umweltbericht und Biotoptypenkartierung.
- Bebauungsplan
- Der Bebauungsplan „Biogasanlage Hottendorf“ umfasst Planzeichnung, Begründung einschließlich Umweltbericht und Biotoptypenkartierung. Er liegt in der Fassung vom September 2026 zur Beschlussfassung als Satzung vor.
- Interne Kompensation
- Vorgesehen sind Strauchbaumhecken, ein Vogelschutzgehölz und Ruderalfluren sowie Gehölzpflanzungen und ein Erdwall mit Bäumen und Sträuchern.
- Externe Kompensation
- Auf Flurstück 100, Flur 9, Gemarkung Dobberkau, soll mesophiles Grünland entwickelt werden. Für den Bebauungsplan sind 703 m² genannt, für die Flächennutzungsplanänderung ein externer Kompensationsbedarf von 7.727 Werteinheiten.
- Planungsrecht für Energieanlagen
- Der Bebauungsplan soll weitere Betriebsarten der bestehenden Biogasanlage ermöglichen, darunter die Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität (Biomethan), ein regenerativ gespeistes Nahwärmenetz und Zwischenspeicher für regenerativ erzeugte Energieträger.
- Gewerbliche Bauten und Demonstrationsanlagen
- Vorgesehen sind ergänzende gewerbliche Bauten mit Leitwarte sowie Büro-, Sanitär- und Aufenthaltsräumen. Ein Teilbereich soll Stellflächen für Demonstrationsanlagen, etwa für Verfahrenstechnik, im Rahmen einer Kooperation mit Universitäten und Forschungsinstituten ermöglichen.
- Gewerbegebiet
- Der Geltungsbereich soll als Gewerbegebiet festgesetzt werden. Festgesetzt wird eine Grundflächenzahl von 0,8.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beteiligung zum Vorentwurf (erledigt)27.10.2025 bis 05.12.2025
- Beteiligung zum Entwurf (erledigt)15.06.2026 bis 24.07.2026
- Beratung im Ortschaftsrat und Bauausschussals Nächstes09.11.2026
- Beratung im Bauausschuss17.11.2026
- Beratung im Hauptausschuss und Stadtrat23.11.2026
Vergabeverfahren
Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan werden im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geführt. Eine Vergabeart ist nicht genannt.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die bestehende Biogasanlage in Hottendorf wird seit 2006 betrieben und wurde im Lauf der Jahre um bauliche Anlagen ergänzt. Wegen geänderter Regelungen im Baugesetzbuch ist eine Weiterentwicklung im unbeplanten Außenbereich nicht mehr zulässig.
Die Flächennutzungsplanänderung soll die Weiterentwicklung ermöglichen. Sie wird parallel zum Bebauungsplan im Regelverfahren mit Umweltprüfung und zweistufiger Beteiligung geführt.
Der Bebauungsplan soll zusätzliche Betriebsarten, ergänzende gewerbliche Bauten und Demonstrationsanlagen ermöglichen. Die Satzungsfassung trägt den Stand 19.10.2026, ein Beschluss ist darin nicht belegt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen ist, die Abwägung zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans zu beschließen, die Änderung zur Genehmigung einzureichen und nach Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Zum Bebauungsplan wird der Satzungsbeschluss vorgeschlagen.
Noch offen
- Beschlüsse des Stadtrats stehen aus.
- Die Flächennutzungsplanänderung muss zur Genehmigung eingereicht werden, anschließend soll sie ortsüblich bekannt gemacht werden.
- Die Verfahrenshinweise enthalten noch unausgefüllte Angaben zu den frühzeitigen Beteiligungen und zur öffentlichen Auslegung.
Ort der Leistung
Gardelegen, Sachsen-Anhalt
Markiert ist Gardelegen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.