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Zur EntscheidungStadt Gräfenhainichen · Fahrzeuge & Kommunaltechnik, Technik & Ausstattung · Sitzung am

Spielmobil für die Jugendarbeit in Gräfenhainichen

Für dezentrale Jugendarbeit und außerschulische Lernorte in allen Ortsteilen ist die Anschaffung eines Kleinbusses als Spielmobil mit Spiel- und Sportgeräten vorgesehen. Ein Zuwendungsbescheid über bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben liegt vor, die notwendigen Beschlussfassungen zur Umsetzung stehen noch aus.

Nächster Schritt

Notwendige Beschlussfassungen im Stadtrat am 01.12.2026

Ausführung

Vorhaben, die im Jahr 2026 beginnen, müssen innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Bericht

Kleinbus
Anschaffung eines Kleinbusses zur Nutzung als Spielmobil für die flächige Jugendarbeit in allen Ortsteilen.
Spiel- und Sportgeräte
Vorgesehen ist eine bedarfsgerechte Auswahl an Spiel- und Sportgeräten, darunter Geschicklichkeits- und Gesellschaftsspiele. Als mögliche Ausstattung sind EzyRoller, Hoverboard, Balance Scooter, Wikingerschach, Bälle, Dart und Frisbeescheibe genannt.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Bericht

  1. Zuwendungsbescheid der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingegangen (erledigt)09.10.2026
  2. Notwendige Beschlussfassungen zur Umsetzung im Stadtratals Nächstes01.12.2026
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Offene Jugendarbeit mit betreuten Angeboten gibt es in der Kernstadt und in Zschornewitz, in Tornau besteht ein Jugendtreff. Mit dem Kleinbus sollen Jugendliche in unversorgten Orten erreicht und außerschulische Lernorte ermöglicht werden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die notwendigen Beschlussfassungen zur Umsetzung sind für den Stadtrat am 01.12.2026 vorgesehen.

Noch offen

  • Die notwendigen Beschlussfassungen zur Umsetzung stehen noch aus und sind für den 01.12.2026 vorgesehen.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Bericht

Förderung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben, Zuwendungsbescheid vom 09.10.2026
Finanzierung
Förderung aus Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur, Landesarm für Vorhaben im Jahr 2026 angemeldet. Mit Bescheid vom 09.10.2026 wurde ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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