Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Antrag
- Toilettenanlage im Rathausinnenhof (Lounge)
- Die Anlage soll im Rathausinnenhof eingerichtet und fertiggestellt werden. Vorgesehen sind eine barrierefreie Toilette, eine Damentoilette und eine Herrentoilette, unmittelbar vom Rathausinnenhof zugänglich. Die öffentliche Zugänglichkeit ist grundsätzlich täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr sicherzustellen, bei Veranstaltungen kann die Öffnungszeit verlängert werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Antrag
- Beratung im Ortschaftsrat Bitterfeld (erledigt)21.10.2026
- Beschlussantrag in den Stadtrat einbringenals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Die bisherigen laufenden Nummern 21 und 22 des Verwaltungsvorschlages zum Sondervermögen sollen zu einer gemeinsamen Position zusammengefasst werden.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Maßnahmen 21 und 22 des Verwaltungsvorschlages zum Sondervermögen sollen zusammengefasst werden, um die öffentliche Toiletteninfrastruktur im Ortsteil Bitterfeld bedarfsgerecht und langfristig nutzbar neu zu ordnen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die bisherigen laufenden Nummern 21 und 22 sollen zu einer gemeinsamen Position mit einem Gesamtvolumen von 280.000 Euro zusammengefasst und bei der weiteren Planung und Finanzierung aus dem Sondervermögen 2027 bis 2030 berücksichtigt werden.
Noch offen
- Der beantragte Beschluss des Stadtrats und die Finanzierung aus dem Sondervermögen 2027 bis 2030 stehen noch aus.
Ort der Leistung
Bitterfeld-Wolfen, Sachsen-Anhalt
Markiert ist Bitterfeld-Wolfen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Antrag
| Toilettenanlage Rathausinnenhof (Lounge)eingeplant | 180.000 € |
|---|---|
| Gesamtvolumen der zusammengefassten Position | 280.000 € |
| Bisheriger Finanzierungsansatz für den Toilettenneubau Loberbrücke | 184.000 € |
| Zusätzlicher Finanzierungsbedarf gegenüber dem bisherigen Ansatz | 96.000 € |
- Förderung
- Sondervermögen 2027 bis 2030
- Finanzierung
- Die Maßnahme soll bei der weiteren Planung und Finanzierung aus dem Sondervermögen 2027 bis 2030 berücksichtigt werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.