Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan
- Der neue räumlich begrenzte Geltungsbereich umfasst rund 2 Hektar zwischen Krautwall, Teichwall, Plan, Mühlstraße und Burgstraße und gliedert sich in die Baufelder BF 1 bis BF 5. Die maßgebende Grundstücksfläche beträgt etwa 15.085 Quadratmeter. Alle fünf Baufelder sind als Urbane Gebiete vorgesehen, unter anderem für Wohnen, Büros, Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergung, Gewerbe und Gemeinbedarfseinrichtungen.
- Baufelder und Erschließung
- BF 1 bis BF 3 haben jeweils eine Geschossflächenzahl von 2,2 und eine Grundflächenzahl von 0,8, vorgesehen sind drei bis vier Vollgeschosse, bei BF 2 höchstens vier. BF 4 hat eine Geschossflächenzahl von 1,6, eine Grundflächenzahl von 0,8 und höchstens zwei Vollgeschosse. BF 5 hat eine Geschossflächenzahl von 2,2, je Gebäude eine Grundfläche bis maximal 350 m² und drei bis sechs Vollgeschosse. Garagen, Stellplätze und überdachte PKW-Einstellplätze sind innerhalb und außerhalb der Baugrenzen zulässig, unbebaute Flächen sind zu begrünen und dauerhaft zu pflegen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Planungsstand laut Anlage (erledigt)14. September 2026
- Beratung und Entscheidung im Stadtrat vorgesehenals Nächstes04.11.2026
Vergabeverfahren
Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB, frühzeitige Beteiligung und Umweltprüfung sollen entfallen. Vorgesehen sind öffentliche Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Bebauungsplan Am Plan ist seit dem 17.12.2010 rechtskräftig. Das Vorhaben Goitzsche-Arkaden wurde 2015 aufgegeben, die Fläche blieb weitgehend Brachland.
Der frühere Aufstellungsbeschluss zur Gesamtänderung ist nicht mehr erforderlich. Der Handlungsbedarf konzentriert sich auf brachliegende und untergenutzte Flächen im Kernbereich.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen sind die Aufhebung des Beschlusses 128-2023, die Aufstellung des neuen Bebauungsplanes, die Billigung des Entwurfs und dessen öffentliche Auslegung mit Beteiligung.
Noch offen
- Der Stadtrat muss über den Beschlussvorschlag entscheiden, ein Abstimmungsergebnis ist nicht enthalten.
- Entwurf und Begründung sollen öffentlich ausgelegt und Stellungnahmen eingeholt werden.
- Die gewünschte Verbindung zwischen Innenstadt und Goitzsche soll bei konzeptioneller Weiterentwicklung und Erschließungsplanung berücksichtigt werden, ihre Lage ist noch nicht definiert.
- Baufeldfreimachung und Rodung oder Fällung von Gehölzen sind nur vom 1. Oktober bis 28./29. Februar zulässig.
Ort der Leistung
Bitterfeld-Wolfen, Sachsen-Anhalt
Markiert ist Bitterfeld-Wolfen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Einmalig | 10.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Finanzielle Auswirkungen sind den Untersachkonten 54350.40009 / 54314.4006 zugeordnet.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.