Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Änderung des Bebauungsplans und Ergänzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts
- Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/2009 soll einen ergänzenden Nahversorgungsstandort planungsrechtlich ermöglichen, dazu soll das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ergänzt werden. Das Plangebiet umfasst Flurstück 5211 in Flur 20 sowie Flurstücke 1 und 8/3 in Flur 24 der Gemarkung Wolfen.
- Planunterlagen und gegebenenfalls weitere Fachbeiträge
- Der Vorhabenträger lässt auf eigene Kosten durch ein qualifiziertes Planungsbüro die erforderlichen Unterlagen erarbeiten. Er trägt auch die Kosten erforderlicher zusätzlicher Gutachten, Untersuchungen oder Fachbeiträge, sofern sie vorhabenbedingt, erforderlich und zurechenbar sind.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung im Ortschaftsrat Wolfenals Nächstes14.10.2026
- Beratung im Stadtentwicklungs-, Bau- und Vergabeausschuss (erledigt)28.10.2026
- Beratung und Beschlussfassung im Stadtrat zur Aufstellung der Bebauungsplanänderung04.11.2026
Vergabeverfahren
Der Vorhabenträger beauftragt und bezahlt das Planungsbüro. Die Stadt führt das förmliche Verfahren und die Öffentlichkeitsbeteiligung durch.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Ein Vorhabenträger beabsichtigt, den ehemaligen Fachmarkt in der Saarstraße 1 in Wolfen als Netto-Nahversorger nachzunutzen. Das geltende Einzelhandels- und Zentrenkonzept und der Bebauungsplan ermöglichen diese Nutzung derzeit nicht.
Der Vorhabenträger hat die Grundstücke im Plangebiet erworben. Eine Auswirkungsanalyse vom 28.05.2026 kommt laut Vertrag zu dem Ergebnis, dass zentrale Versorgungsbereiche nicht beeinträchtigt werden und die Nahversorgung im Süden Wolfens quantitativ weiterentwickelt wird.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat soll die Aufstellung der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/2009 und das vereinfachte Verfahren beschließen.
Noch offen
- Die konkrete Ausgestaltung der planerischen Festsetzungen und die abschließende Entscheidung der zuständigen städtischen Gremien stehen noch aus.
- Der städtebauliche Vertrag tritt erst mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft, ein unterzeichnetes Inkrafttreten ist nicht belegt.
Ort der Leistung
Bitterfeld-Wolfen, Sachsen-Anhalt
Markiert ist Bitterfeld-Wolfen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Ergänzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptsnetto | 2.650 € |
|---|
- Finanzierung
- Der Vorhabenträger erstattet der Stadt die Kosten der Konzept-Ergänzung und trägt gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Gutachten, Untersuchungen oder Fachbeiträge, sofern diese vorhabenbedingt, erforderlich und zurechenbar sind. Die Vorlage nennt keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.