Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Drucksache
- Architektur- und Ingenieurleistungen
- Die Gesellschaft bedient sich mit Zustimmung der Stadt eines Architektur- oder Ingenieurbüros. Dessen Leistungen umfassen die Leistungsphasen 4 bis 7. Sie müssen noch ausgeschrieben und vergeben werden.
- Bauausführung
- Die Gesellschaft darf im eigenen Namen und auf Rechnung der Stadt Verträge mit Dritten zur Ausführung der notwendigen Maßnahmen schließen. Umfang und Lose nennt die Vereinbarung nicht.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Drucksache
- Vereinbarung zwischen Stadt und Gesellschaft als Muster beim Ausschuss, sie stand auf der Tagesordnung (erledigt)16.09.2026
- Ausschreibung und Vergabe der Leistungsphasen 4 bis 7als Nächstesdanach
Vergabeverfahren
Die Gesellschaft vergibt nach VOB, UVgO oder VgV, dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt und den europäischen Vergabevorschriften. Die Verfahrensart nennt die Vereinbarung nicht.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Stadt Bitterfeld-Wolfen will im Ortsteil Reuden auf ihrem Grundstück an der Reudener Straße 87 ein Dorfgemeinschaftshaus bauen. Es soll aus LEADER-Fördermitteln finanziert werden. Der Förderbescheid ist vorläufig.
Die Stadt bleibt Bauherrin. Eine Gesellschaft setzt die Maßnahme in ihrem Auftrag um und schließt dafür Verträge mit Dritten. Grundlage ist die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) in Variante 3. Sie soll so umgeplant werden, dass Variante 1 gebaut wird.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Noch offen
- Die Vereinbarung liegt als Muster vor und ist noch nicht unterzeichnet.
- Der Förderbescheid ist vorläufig.
- Einen Termin für die Ausschreibung nennt die Vereinbarung nicht.
Ort der Leistung
Bitterfeld-Wolfen, Sachsen-Anhalt
Markiert ist Bitterfeld-Wolfen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Drucksache
| Neubau Dorfgemeinschaftshaus Reuden, Kostenrahmenlaut vorläufigem Förderbescheid, ohne Angabe brutto oder netto | 980.000 € |
|---|
- Förderung
- LEADER-Fördermittel, vorläufiger Förderbescheid
- Finanzierung
- Die Maßnahme soll aus LEADER-Fördermitteln finanziert werden. Laut vorläufigem Förderbescheid muss die Stadt 480.000 € Eigenmittel aufbringen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.