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Zur EntscheidungGemeinde Colbitz · Planung & Beratung · Vorlage vom

Wohngebiet Moser Weg/Gemeindetannen in Colbitz

Die Aufstellung und der Auslegungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung standen am 29.10.2026 zur Beratung, ein Beschlussergebnis ist in den Dokumenten nicht belegt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 24 Wohngebiet Moser Weg/Gemeindetannen
Der Bebauungsplan soll die Entwicklung eines Wohngebietes im Ortsteil Lindhorst ermöglichen.
Städtebauliches Vertrags- und Beteiligungsverfahren
Mit dem Vorhabenträger soll ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden, der die Übertragung der planerischen Leistungen und die vollständige Übernahme der Verfahrenskosten regelt. Vorgesehen sind die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sindals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Aufstellung des Bebauungsplanes im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes. Die planerischen Leistungen und Verfahrenskosten sollen über einen städtebaulichen Vertrag dem Vorhabenträger übertragen werden.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Vor der endgültigen Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Zustimmung der Mitgliedsgemeinden erforderlich.

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohngebiet in Lindhorst schaffen. Seine Aufstellung ist im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes vorgesehen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinderat soll der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 und dem Auslegungsbeschluss zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes zustimmen sowie dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zustimmen.

Noch offen

  • Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange stehen aus.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Der Vorhabenträger soll die mit dem Verfahren entstehenden Kosten vollständig übernehmen.

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