Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Änderung des Bebauungsplans
- Für den Teilbereich des bisherigen Sondergebietes in Altchemnitz soll der einfache Bebauungsplan geändert werden. Das Plangebiet umfasst ca. 1,96 ha und die Flurstücke 413/15 tlw., 415/3 und 418/1 der Gemarkung Altchemnitz.
- Festsetzung eines Gewerbegebietes
- Das bestehende Gewerbegebiet GE 2 soll in Richtung Annaberger Straße erweitert werden und das Sondergebiet ersetzen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (erledigt)28.10.2026
- Kein weiterer Schritt genanntals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB. Frühzeitige Unterrichtung und Erörterung sowie Umweltprüfung und Umweltbericht entfallen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der einfache Bebauungsplan Nr. 98/39 ist seit dem 18.12.2002 in Kraft. Das bisherige Sondergebiet lässt Bau- und Heimwerkermärkte sowie Gartencenter zu.
Der Hellweg-Baufachmarkt ist seit August 2025 geschlossen, eine Nachfolgenutzung nach den bisherigen Festsetzungen zeichnet sich nicht ab.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Dem Ausschuss wird vorgeschlagen, die Änderung des Bebauungsplans und das beschleunigte Verfahren zu beschließen.
Noch offen
- Der Flächennutzungsplan soll im Wege der Berichtigung angepasst werden.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.