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Zur EntscheidungStadt Chemnitz · Planung & Beratung · Vorlage vom

Bebauungsplanänderung Uhlestraße in Chemnitz

Der seit August 2025 geschlossene Hellweg-Baufachmarkt hat keine absehbare Nachfolgenutzung nach den bisherigen Festsetzungen. Die Änderung soll das Sondergebiet durch ein erweitertes Gewerbegebiet ersetzen, die Beschlussvorlage wurde am 28.10.2026 im Ausschuss beraten, ein Beschlussergebnis ist nicht belegt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Änderung des Bebauungsplans
Für den Teilbereich des bisherigen Sondergebietes in Altchemnitz soll der einfache Bebauungsplan geändert werden. Das Plangebiet umfasst ca. 1,96 ha und die Flurstücke 413/15 tlw., 415/3 und 418/1 der Gemarkung Altchemnitz.
Festsetzung eines Gewerbegebietes
Das bestehende Gewerbegebiet GE 2 soll in Richtung Annaberger Straße erweitert werden und das Sondergebiet ersetzen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (erledigt)28.10.2026
  2. Kein weiterer Schritt genanntals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB. Frühzeitige Unterrichtung und Erörterung sowie Umweltprüfung und Umweltbericht entfallen.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der einfache Bebauungsplan Nr. 98/39 ist seit dem 18.12.2002 in Kraft. Das bisherige Sondergebiet lässt Bau- und Heimwerkermärkte sowie Gartencenter zu.

Der Hellweg-Baufachmarkt ist seit August 2025 geschlossen, eine Nachfolgenutzung nach den bisherigen Festsetzungen zeichnet sich nicht ab.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Dem Ausschuss wird vorgeschlagen, die Änderung des Bebauungsplans und das beschleunigte Verfahren zu beschließen.

Noch offen

  • Der Flächennutzungsplan soll im Wege der Berichtigung angepasst werden.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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