Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Drucksache
- Dämmung
- Die Dachdecke wird mit Mineralwolle gedämmt und die Fassade erhält eine Dämmung.
- Dach
- Das Dachtragwerk vom Hauptdach und die Dachdeckungen werden erneuert. Trockenlegungen gehören zur allgemeinen Gebäudesanierung.
- Heizung
- Die bestehende Gasheizung wird durch eine Fernwärmestation ersetzt. Heizleitungen und Heizkörper werden erneuert. Die Vorlage nennt den Anschluss an das Nahwärmenetz mit Übergabestation, Heizungsverteiler und Regelungstechnik. Der Gaskessel wird demontiert.
- Photovoltaik
- Auf der südlichen Dachfläche wird eine Photovoltaikanlage mit Pufferspeicher installiert. Sie soll den Eigenbedarf der Kita an Energie decken. Weitere rechtliche Prüfungen folgen in den nächsten Planungsphasen.
- Keller und Außenanlagen
- Die Kellerwände werden abgedichtet und saniert. Nach Abschluss der Baumaßnahmen werden die Außenanlagen wiederhergestellt und die Grundleitungen erneuert.
- Rettungstreppe und Speiseaufzug
- Die Rettungstreppe aus dem Obergeschoss auf der Südseite wird abgebrochen und am Westgiebel auf der Gartenseite neu gebaut. Im Treppenraum zwischen Erdgeschoss und Obergeschoss wird ein Speiseaufzug eingebaut.
- Zusätzliche Räume
- Zusätzliche Förder- und Rückzugsräume werden eingerichtet, vor allem für Kinder mit Behinderung.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Drucksache
- Beschluss über Ausschreibungskriterien für den Wärmeliefervertrag am Standort Cottbuser Straße mit Feuerwehr und Kita (erledigt)10.08.2022
- Förderantrag der Stadt bei der Sächsischen Aufbaubank (erledigt)19.12.2024
- Zuwendungsbescheid der Sächsischen Aufbaubank (erledigt)05.06.2026
- Baubeschluss stand auf der Tagesordnung des Stadtrats (erledigt)01.10.2026
- Baubeginnals NächstesFrühjahr 2027
- Ende des Vorhabenszeitraums31.03.2028
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Kindertagesstätte „Wirbelwind“ in der Cottbuser Straße 13 in Görlitz soll baulich und energetisch verbessert werden. Die Stadt hat dafür am 19.12.2024 einen Förderantrag gestellt. Die Sächsische Aufbaubank hat am 05.06.2026 im Programm Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung 2021 bis 2027 die Förderung bewilligt.
Die Maßnahme liegt in einem benachteiligten Stadtquartier. Zusätzliche Förder- und Rückzugsräume, vor allem für Kinder mit Behinderung, sollen die soziale Infrastruktur dort stärken.
Das Gebäude hat laut Vorlage vor allem an Dach, Fassade und Keller dringenden Sanierungsbedarf. Die Baugenehmigung liegt vor, die Planungsbüros sind mit der weiteren Planung beauftragt. Zum Wärmeliefervertrag für den Standort gab es am 10.08.2022 einen Beschluss über Ausschreibungskriterien.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat sollte den Baubeschluss auf Grundlage der Genehmigungsplanung fassen, mit einem Investitionsvolumen von 2.200.000 € brutto.
Noch offen
- Zeitpunkt der Ausschreibung nennen die Unterlagen nicht.
- Ob der Stadtrat den Baubeschluss gefasst hat, geht aus den Unterlagen nicht hervor.
- Weiterführende rechtliche Prüfungen zur Photovoltaikanlage folgen in den nächsten Planungsphasen.
Ort der Leistung
Görlitz, Sachsen
Markiert ist Görlitz, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Drucksache
| Investitionsvolumen gesamtbrutto, laut Beschlussantrag der Vorlage vom 17.08.2026 | 2.200.000 € |
|---|---|
| Davon förderfähige Ausgaben für den Baulaut Finanzierungsplan des Zuwendungsbescheids, alle Ausgaben zuwendungsfähig | 2.100.000 € |
| Davon nicht förderfähige Ausgaben für den Bauträgt die Stadt aus Eigenmitteln | 100.000 € |
- Förderung
- Zuschuss der Sächsischen Aufbaubank bis 1.575.000 € (75 %), aus EFRE- und Steuermitteln
- Finanzierung
- Die Sächsische Aufbaubank bewilligt einen Zuschuss von höchstens 1.575.000 € bei einem Fördersatz von 75 %. Die Stadt trägt 525.000 € der förderfähigen Ausgaben und die nicht förderfähigen Ausgaben aus Eigenmitteln. Der Zuschuss wird 2026 mit 350.000 € und 2027 mit 1.225.000 € bereitgestellt und stammt aus EFRE-Mitteln und Steuermitteln.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.