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Zur EntscheidungStadt Gröditz · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Sitzung am

Neubau Oberschule Am Eichenhain in Gröditz

Für die neue Oberschule am Standort Am Eichenhain wurde der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18 mit einer Gemeinbedarfsfläche erstellt. Der Stadtrat soll den Entwurf billigen und die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung öffentlicher Stellen und Nachbargemeinden beschließen.

Nächster Schritt

Fördermittelantrag bis 1. September 2027, Termin der Ausschreibung nicht genannt

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Planungsleistungen
Vorgesehen sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 einschließlich der erforderlichen Gutachten als Grundlage für den Fördermittelantrag.
Schulneubau
Der Neubau soll in System- oder Modulbauweise ausgeschrieben werden, Planungs- und Bauleistungen sollen gemeinsam an einen Bieter vergeben werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Stadtrat beschließt Standort und weitere Planung der Oberschule (erledigt)23.06.2026
  2. Stadtrat soll den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18 billigen und die Beteiligung beschließen, ein Ergebnis ist nicht belegt (erledigt)27.10.2026
  3. Stadtrat soll die Beratungsleistungen für das Vergabeverfahren vergeben, ein Ergebnis ist nicht belegt (erledigt)27.10.2026
  4. Der Fördermittelantrag für den Schulneubau soll bis dahin gestellt seinals Nächstes01.09.2027
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Ausschreibung in System- oder Modulbauweise, Planungs- und Bauleistungen gemeinsam an einen Bieter. Die Beratung soll laut Vergabeübersicht die Ausschreibungsunterlagen, den Teilnahmewettbewerb und die Durchführung des Vergabeverfahrens begleiten. Die Verfahrensart nennt die Vorlage nicht.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Stadtrat beschloss am 23. Juni 2026 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 18 für den Schulstandort Am Eichenhain. Der Entwurf weist eine Gemeinbedarfsfläche für den neuen Schulstandort aus und wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB erstellt.

Für den Neubau sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 einschließlich Gutachten als Grundlage für einen Fördermittelantrag vorgesehen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Stadtrat soll den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18 billigen und die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden beschließen.

Noch offen

  • Der Beschluss des Stadtrats über die Entwurfsbilligung sowie öffentliche Auslegung und Anhörung steht aus.
  • Wann der Neubau ausgeschrieben wird, nennt die Vorlage nicht.
  • Der Beschluss des Stadtrats zur Vergabe der Beratungsleistungen steht am 27.10.2026 noch aus.

Ort der Leistung

Gröditz, Sachsen

Markiert ist Gröditz, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Für den Schulneubau soll bis 1. September 2027 ein Fördermittelantrag gestellt werden. Kosten nennt die Vorlage nicht.

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