Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan und Erschließung
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan schafft die Voraussetzungen für Holzlagerung und -verarbeitung. Vorgesehen sind außerdem der Ausbau des in Anspruch genommenen Feldweg-Abschnitts entsprechend den Anforderungen des Schwerlastverkehrs sowie die Sicherung der Löschwasserversorgung und Niederschlagswasserentsorgung. Genannt wird auch der Straßenabschnitt Zur Mühle.
- Überbaubare und befestigbare Flächen
- Im Sondergebiet SO 1 können maximal 4240 m² überbaut und im SO 2 maximal 6124m² Fläche befestigt werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Frühzeitige Behördenbeteiligung (erledigt)21.02. bis 24.03.2025
- Informationsveranstaltung (erledigt)20.03.2025
- Öffentliche Auslegung (erledigt)29.05. bis 03.07.2026
- Beratung und Entscheidung im Stadtratals Nächstes02.11.2026
- Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses und der erneuten öffentlichen Auslegung19.11.2026
- Erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung27.11. bis 28.12.2026
- Vorberatung im BauausschussFebruar 2027
- Abwägung und Satzungsbeschluss im StadtratMärz 2027
- Rechtskraft der Satzung durch öffentliche Bekanntmachung im AmtsblattMärz 2027
Vergabeverfahren
Vorhabenbezogener Bebauungsplan im regulären zweistufigen Verfahren nach BauGB. Erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gemäß § 4a Absatz 3 Satz 1 BauGB.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Lagerung und Verarbeitung von Holz zu schaffen. Die Planung umfasst auch den Ausbau eines Feldweg-Abschnitts für Schwerlastverkehr sowie die Sicherung der Löschwasserversorgung und Niederschlagswasserentsorgung.
Die frühzeitige Behördenbeteiligung fand vom 21.02. bis 24.03.2025 statt. Die öffentliche Auslegung lief vom 29.05. bis 03.07.2026. Wegen umfangreicher Änderungen der Planunterlagen ist eine erneute Auslegung vorgesehen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen wird, die Abwägungsentscheidungen zu übernehmen, den überarbeiteten Entwurf zu billigen und erneut öffentlich auszulegen, die Behördenbeteiligung soll zeitgleich stattfinden.
Noch offen
- Der Stadtrat muss über die Vorlage entscheiden.
- Der Durchführungsvertrag muss erarbeitet und bis zum Satzungsbeschluss unterschrieben werden, darin sind die Übernahme der Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmenkosten zu regeln.
Ort der Leistung
Eilenburg, Sachsen
Markiert ist Eilenburg, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Der städtebauliche Vertrag vom 19.08.2024 regelt die Übernahme der Kosten der B-Plan-Aufstellung durch den Vorhabenträger. Der noch zu erarbeitende Durchführungsvertrag soll die Kosten für Erschließung und Ausgleichsmaßnahmen regeln und muss bis zum Satzungsbeschluss unterschrieben vorliegen.
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