Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan und Umweltbericht
- Der Geltungsbereich liegt südlich der Ziegelstraße und umfasst ca. 5,6 ha. Der Bebauungsplan soll Fachmärkte mit 400 m² bis maximal 800 m² Verkaufsfläche zulassen, vorgesehen ist das normale BauGB-Verfahren mit zweistufiger Beteiligung und Umweltbericht.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung des Stadtratsals Nächstes02.11.2026
- Öffentliche Auslegung des Entwurfs vorgesehen27.11.2026 bis 01.01.2027
- Vorberatung zu Abwägung und gegebenenfalls Satzungsbeschluss im BauausschussFebruar 2027
- Abwägung und gegebenenfalls Satzungsbeschluss im StadtratMärz 2027
- Mögliche RechtskraftEnde März 2027
Vergabeverfahren
Normales BauGB-Verfahren mit zweistufiger Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie Umweltbericht.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der frühere Bebauungsplan Nr. 42 wurde durch ein Urteil des Sächsischen OVG vom 14.07.2021 außer Kraft gesetzt. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2023 nahm den Standort Ziegelstraße als B-Zentrum auf.
Der neue Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Versorgungsstandort schaffen. Am Standort besteht bereits ein moderner EDEKA-Vollsortimenter mit integriertem Bäcker, eröffnet im November 2022.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Entwurf des Bebauungsplans soll gebilligt und für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden, die Behördenbeteiligung soll parallel erfolgen.
Noch offen
- Die Waldumwandlungserklärung muss spätestens zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans vorliegen.
- Ob der Entwurf gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen wird, ist noch offen.
Ort der Leistung
Eilenburg, Sachsen
Markiert ist Eilenburg, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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