Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan für ein allgemeines Wohngebiet
- Der Entwurf umfasst die Teilgebiete WA 1 bis WA 4. Festgesetzt ist eine GRZ von 0,4 sowie maximal zwei beziehungsweise drei Vollgeschosse.
- Öffentliche Planstraße
- Vorgesehen ist eine öffentliche Planstraße mit Wendehammer. Sie ist als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt.
- Private Stellplätze
- Je Wohneinheit sind mindestens zwei Stellplätze auf privaten Flächen vorgesehen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Billigung des Entwurfs und öffentliche Auslegung, kein Termin genanntals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Stadtrat beschloss am 09.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnbebauung ehemaliger Hartplatz Michelner Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
Der vorliegende Entwurf sieht ein allgemeines Wohngebiet vor. Billigung und öffentliche Auslegung sind im Verfahrensvermerk noch nicht beschlossen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan am 09.12.2019. Der Entwurf sieht außerdem einen noch nicht datierten Billigungs- und Auslegungsbeschluss vor. Ergebnis: Aufstellung am 09.12.2019 beschlossen; Billigung und Auslegung noch offen.
Noch offen
- Billigung des Entwurfs und öffentliche Auslegung stehen laut Verfahrensvermerk noch aus.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.