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Frühe PlanungStadt Lichtenstein/Sa. · Planung & Beratung, Bau & Handwerk · Vorlage vom

Wohnbebauung am Hartplatz in Lichtenstein/Sa.

Auf dem ehemaligen Hartplatz an der Michelner Straße ist ein allgemeines Wohngebiet mit vier Teilgebieten geplant. Der Bebauungsplanentwurf liegt vor, Billigung und öffentliche Auslegung sind laut Verfahrensvermerk noch offen.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplan für ein allgemeines Wohngebiet
Der Entwurf umfasst die Teilgebiete WA 1 bis WA 4. Festgesetzt ist eine GRZ von 0,4 sowie maximal zwei beziehungsweise drei Vollgeschosse.
Öffentliche Planstraße
Vorgesehen ist eine öffentliche Planstraße mit Wendehammer. Sie ist als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt.
Private Stellplätze
Je Wohneinheit sind mindestens zwei Stellplätze auf privaten Flächen vorgesehen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Billigung des Entwurfs und öffentliche Auslegung, kein Termin genanntals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Stadtrat beschloss am 09.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnbebauung ehemaliger Hartplatz Michelner Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

Der vorliegende Entwurf sieht ein allgemeines Wohngebiet vor. Billigung und öffentliche Auslegung sind im Verfahrensvermerk noch nicht beschlossen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan am 09.12.2019. Der Entwurf sieht außerdem einen noch nicht datierten Billigungs- und Auslegungsbeschluss vor. Ergebnis: Aufstellung am 09.12.2019 beschlossen; Billigung und Auslegung noch offen.

Noch offen

  • Billigung des Entwurfs und öffentliche Auslegung stehen laut Verfahrensvermerk noch aus.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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