Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Antrag
- Konzept für elektronische Unterstützung
- Untersucht werden sollen technische und organisatorische Voraussetzungen, Identitäts- und Berechtigungsprüfung, Schutz vor Mehrfachunterzeichnungen sowie die Verbindung digitaler und papiergebundener Unterschriften. Einzubeziehen sind Datenschutz, Löschung, Kosten und nutzbare technische Lösungen. Die digitale Möglichkeit soll die papiergebundene ergänzen, nicht ersetzen.
- Prüfung der Rechtsgrundlagen und Bericht
- Erforderliche Änderungen des ThürEBBG und gegebenenfalls weiterer landesrechtlicher Vorschriften sollen geprüft und mit Landesregierung, Landtag und kommunalen Spitzenverbänden erörtert werden. Der Bericht an den Stadtrat soll innerhalb von sechs Monaten nach Beschlussfassung vorgelegt werden.
- Information zum Verfahrensstand
- Vorgesehen ist eine barrierearme öffentliche Information zum Verfahrensstand ohne personenbezogene Daten.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Antrag
- Sitzung des Gremiums Gremium (erledigt)28.10.2026
- Bericht an den Stadtratals Nächstesinnerhalb von sechs Monaten nach Beschlussfassung
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Unterstützung von Einwohneranträgen und Bürgerbegehren erfolgt bislang wesentlich papiergebunden. Das städtische Formular verlangt unter anderem beidseitigen Druck und handschriftliche Blattnummerierung.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Oberbürgermeister soll ein Konzept für rechtswirksame digitale Unterstützung von Einwohneranträgen und Bürgerbegehren erarbeiten, soweit die landesrechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind.
Noch offen
- Beschlussfassung über den Antrag ist nicht belegt.
- Die rechtswirksame Einführung setzt geschaffene landesrechtliche Voraussetzungen voraus.
Ort der Leistung
Erfurt, Thüringen
Markiert ist Erfurt, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Antrag
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.