Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Aufgabenübertragung und Projektvorbereitung
- Die Aufgabe Breitbandversorgung und Breitbandausbau per Glasfaser oder künftigen Technologien soll auf den KET übertragen werden. Die Aufgaben umfassen Markterkundung, Ermittlung förderfähiger Adressen und Haushalte, Grobprojektplanung, Förderanträge und Ermittlung nutzbarer Infrastruktur.
- Glasfaserinfrastruktur
- Im Betreibermodell soll die TGG mit Fördermitteln des Bundes und des Freistaats Thüringen die passive Glasfaserinfrastruktur einschließlich Leitungen und erforderlicher baulicher Anlagen errichten und Eigentümerin bleiben.
- Netzbetrieb
- Nach Fertigstellung soll das passive Netz EU-weit an einen Telekommunikationsanbieter verpachtet werden. Dieser soll aktive Netzkomponenten bereitstellen und den aktiven Netzbetrieb übernehmen, vorgesehen ist offener Netzzugang.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorberatung im Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen (erledigt)30.09.2026
- Entscheidung im Stadtrat vorgesehen (erledigt)28.10.2026
- Beraterförderung durch die TGG beantragenals Nächstes2026
Vergabeverfahren
Die TGG soll die Aufgabe erfüllen. Nach Fertigstellung ist eine EU-weite Ausschreibung zur Verpachtung des passiven Netzes an einen Telekommunikationsanbieter vorgesehen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Rückzug von Deutsche GigaNetz und Thüringer Netkom lässt für die westlichen und südlichen Erfurter Ortsteile vorerst keinen Glasfaserausbau erwarten.
Das Ausbaugebiet umfasst ausschließlich Ortsteile ohne HFC-Netz. Genannt sind Alach, Azmannsdorf, Bischleben, Egstedt, Ermstedt, Frienstedt, Gottstedt, Hochstedt, Kerspleben, Kühnhausen, Möbisburg-Rhoda, Molsdorf, Rohda (Haarberg), Salomonsborn, Schwerborn, Tiefthal, Töttelstädt, Töttleben, Vieselbach, Wallichen und Waltersleben.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die freiwillige Aufgabe Breitbandversorgung und Breitbandausbau per Glasfaser oder zukünftigen Technologien soll gemäß den Bundes- und Landesförderrichtlinien auf den KET übertragen werden.
Noch offen
- Das Dokument belegt einen Beschlussvorschlag, aber kein Abstimmungsergebnis oder gefassten Beschluss.
- Die TGG muss die Beraterförderung noch 2026 beantragen, damit laut Vorlage keine städtischen Eigenmittel erforderlich sind.
Ort der Leistung
Erfurt, Thüringen
Markiert ist Erfurt, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtkosten | nicht beziffert |
|---|
- Förderung
- Fördermittel des Bundes und des Freistaats Thüringen, Beraterförderung soll 2026 beantragt werden
- Finanzierung
- Fördermittel des Bundes und des Freistaats Thüringen. Laut Vorlage sind keine städtischen Eigenmittel erforderlich, wenn die Aufgabenübertragung schnellstmöglich erfolgt und die TGG die Beraterförderung noch 2026 beantragt.
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Aus den Sitzungsunterlagen. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.