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BeschlossenLandeshauptstadt Wiesbaden · Planung & Beratung, Bau & Handwerk · Sitzung am

Ersatzneubau Bahnbrücke Herzogsplatz in Wiesbaden

Die Bahnbrücke am Herzogsplatz im Zuge der Biebricher Allee ist marode und soll ersetzt werden. Die Stadtverordnetenversammlung stimmte dem Ersatzneubau am 30.09.2026 grundsätzlich zu und beschloss 500.000 € für Planungs- und Untersuchungsleistungen. Der Baubeginn ist voraussichtlich ab 2030 möglich.

Kostenschätzung

7,5 Mio. €

Nächster Schritt

VgV-Verfahren und Beauftragung eines Ingenieurbüros, Baubeginn ab 2030

Ausführung

Baubeginn voraussichtlich ab 2030

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Planungs- und Untersuchungsleistungen
Erbracht werden Verkehrsuntersuchungen, Baugrunduntersuchungen, ein VgV-Verfahren mit Beauftragung eines Ingenieurbüros, Baustellenverkehrsplanung und Koordinierungsleistungen.
Ersatzneubau der Brücke
Die Brücke über die Bahntrasse im Zuge der Biebricher Allee wird neu gebaut. Ein Baubeginn ist voraussichtlich ab 2030 möglich.
Genehmigung und Abstimmung
Die Stadt leitet das Genehmigungsverfahren ein, stimmt sich mit den Leitungs- und Versorgungsträgern ab und klärt die nötigen Sperrpausen mit der Bahn.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Ortsbeirat Biebrich nimmt die Vorlage zustimmend zur Kenntnis (erledigt)02.09.2026
  2. Ausschuss für Mobilität behandelt die Vorlage (erledigt)17.09.2026
  3. Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Ersatzneubau grundsätzlich zu und beschließt die Planungsmittel (Beschluss Nr. 0308) (erledigt)30.09.2026
  4. VgV-Verfahren, Beauftragung eines Ingenieurbüros und Planung bis einschließlich Leistungsphase 3als Nächstesdanach
  5. Ausführungsvorlage mit Kostenberechnung und Finanzierungskonzept an die Gremiendanach
  6. Voraussichtlicher Baubeginn des Ersatzneubaus2030
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Für die vorbereitenden Leistungen sind ein VgV-Verfahren und die Beauftragung eines Ingenieurbüros vorgesehen. Nach der Leistungsphase 3 legt die Verwaltung den Gremien eine Ausführungsvorlage zur abschließenden Beschlussfassung vor.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Herzogsplatz ist ein zentraler Verkehrsknotenpunkt an der Biebricher Allee, der Äppelallee, der Kasteler Straße und der Straße der Republik. Die Biebricher Allee quert dort auf einer Brücke die Bahntrasse. Ein Gutachten bestätigt erhebliche Schäden am Bauwerk und eine reduzierte Restnutzungsdauer.

Weitere Berechnungen sollen klären, wann das Bauwerk versagen könnte. Bis zum Ersatzneubau muss die Brücke in kurzen Abständen überwacht werden. Ein unkontrollierter Ausfall hätte erhebliche Folgen für den regionalen und überregionalen Bahnverkehr und für den Straßenverkehr.

Der Ortsbeirat Biebrich nahm die Vorlage am 02.09.2026 zustimmend zur Kenntnis und bat darum, die Brücke breit genug für alle Verkehrsteilnehmenden zu planen. Der Ausschuss für Mobilität behandelte sie am 17.09.2026.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Ersatzneubau der Bahnbrücke grundsätzlich zu und beschließt 500.000 € Planungsmittel. Nach der Leistungsphase 3 soll eine Ausführungsvorlage folgen. Ergebnis: Beschluss Nr. 0308 vom 30.09.2026, wie vom Magistrat beantragt.

Noch offen

  • Weitere Berechnungen sollen die Restnutzungsdauer der Brücke genauer bestimmen.
  • Das Ergebnis der Planung soll einer Plausibilitätsprüfung unterzogen werden.
  • Die Gesamtmaßnahme von 7,5 Mio. € kommt in eine stadtinterne Gesamtliste und wird dort zur Entscheidung gestellt.

Ort der Leistung

Wiesbaden, Hessen

Markiert ist Wiesbaden, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Ersatzneubau gesamtKostenschätzung vom 23.06.20267.500.000 €
Förderung
Grundsätzlich über das Sondervermögen des Bundes finanzierbar
Finanzierung
Für die vorbereitenden Leistungen sind 500.000 € beschlossen. 150.000 € davon sind für den Haushalt 2027 über das Grundbudget hinaus angemeldet. Weitere 350.000 € sind in der Finanzplanung 2028 angemeldet. Die Gesamtmaßnahme ist grundsätzlich über das Sondervermögen des Bundes finanzierbar.

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