Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung der Burghof-Klinik GmbH (Virchowstraße 5, 31737 Rinteln) für den 2. Bauabschnitt der Standortkonzentration von Aerzen nach Rinteln.
Gefordert werden Abbruch- und Schadstoffsanierungsarbeiten im Nordflügel des Bestandsgebäudes (4-geschossig, errichtet in den 1980er Jahren). Dazu gehören:
Verfahren: Offenes Verfahren nach VOB/A-EU. Angebotsfrist 24.09.2026, 10:00 Uhr. Zuschlagskriterium: Preis.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten. Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte bei gleicher Wirtschaftlichkeit.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGeltungsbereich und Baumaßnahme
Gegenstand ist der 2. Bauabschnitt der Vorbereitung der Standortkonzentration der Burghof-Klinik von Aerzen nach Rinteln. Betroffen ist ausschließlich der Nordflügel des Bestandsgebäudes Virchowstraße 5, 31737 Rinteln (viergeschossig, errichtet in den 1980er Jahren). Der 3. Bauabschnitt bleibt der zentralen Bündelung des Klinikbetriebs vorbehalten.
Auftraggeberin: Burghof-Klinik GmbH. Das Bauvorhaben wird mit Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert. Loseweise Vergabe: nein – eine einheitliche Leistung.
Baustelleneinrichtung und Sicherung
Herstellung, Vorhaltung (27 Wochen) und Räumung der Baustelleneinrichtung. Einrichtung umfasst Container, Baustraßen, Sicherungsmaßnahmen, Witterungsschutzwände, temporäre Absperrungen, Staubschutzwände, Bautüren (RC2 und ohne RC2).
Fassadengerüst an der Nordseite (51 Wochen Vorhaltung), Abbruchgerüste West/Ost nach Auftragnehmer-Vorgabe. Arbeitsgerüste bis 4 m Arbeitshöhe sind in die Kalkulation einzurechnen. Personenschutz (PSA) für die eigene Belegschaft und für Tätigkeiten im Bereich des Auftraggebers (Schadstoffsanierung) sind bereitzustellen.
Abbruch- und Demontagearbeiten (EG bis 2. OG)
Vorgezogene Abbrucharbeiten umfassen Vordach am Haupteingang, Fallrohre, Liegenkrankenvorfahrt inkl. Dach, Verbindungsgang, Fassadenfenster und Stahlbetonbrüstungen.
Nachgezogene Abbrucharbeiten umfassen Innenhof 3. OG (Bodenbelag, Estrich, Attika, Fassadenbekleidung, P-R-Fassade) sowie Fassadenverkleidungen/Dämmung (TRH-Fassade, Windfang, Brüstungsverkleidungen, Fassadenbekleidung EG bis 3. OG, Raffstore, Pultdach Nord).
Massivbauteile: Treppenhaus Westseite komplett, Decken, Attika, Außenwände, Treppen, Dämmung.
Innenausbau: Trockenbauwände, Innentüren (inkl. Brandschutz-/Röntgenbereich), Abhangdecken, Estrich, Boden- und Wandbeläge, Sanitärkeramik.
Beräumung: Archivregalanlagen, Einbauschränke, medizinische Einrichtungen (Röntgen, Sterilisation), Möbel, Küchenzeilen, Beschilderungen.
Der Rückbau muss erschütterungsarm, lärmarm und staubarm erfolgen.
Demontage technische Gebäudeausrüstung (EG bis 2. OG)
HKLS (Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär):
Elektrotechnik:
Leitungen sind an der Abbruchgrenze zu trennen und ordnungsgemäße Trennstellen für spätere Neuinstallation herzustellen. Zu erhaltende Bauteile (z. B. Blechverkleidungen, HEWI-Accessoires) sind vorsichtig zu demontieren, zu lagern und an die Betriebstechnik zu übergeben. Für die Spannungsfreischaltung der Elektroanlagen ist eine Vorleistung durch einen bauseitigen AN erforderlich.
Schadstoffsanierung (Asbest und KMF)
Gesamte Schadstoffsanierungsdauer ca. 18 Wochen, davon Grundvorhaltung Schleusen 4 Wochen (verlängerte Vorhaltung nach Bedarf). Einrichtung Schadstoffsanierung inkl. Unterdruckhalteanlage (5.000 m³/h, 8-fach Luftwechsel), Schwarz-Weiß-Trennung, Personenschleusen (KMF/Asbest), Materialschleusen, Abschottungen, Staubschutz.
Asbestsanierung nach TRGS 519: Flachdichtungen, Brandschutztüren/-klappen/-ventile, Brandschutzklappen, Kanäle, asbesthaltige Fußbodenbeläge/Flexplatten, Bitumenkleber, Dichtungsschnüre, Rippenheizkörper, Asbestzementrohre, Kleber und Ausgleichsmassen.
KMF-Sanierung nach TRGS 521: KMF-Dämmung in Decken, Leichtbauwänden, Außenfassade, Rohr- und Kanalisolierungen, Durchbrüchen, Randstreifendämmung.
Reinigung: Grobreinigung und Feinreinigung nach Asbest- und KMF-Sanierung.
Asbestfreimessung bei Bedarf (3 Werktage), Materialproben (3 Werktage), Bauzeitenplan Schadstoffsanierung (12 Werktage nach Auftragserteilung).
Abfallwirtschaft und Entsorgung
Sortenreine Entsorgung gem. GewAbfV und KrWG. Zu entsorgen sind u. a.:
Mitwirkung am Abfallnachweisverfahren (elektronisches Nachweisverfahren, EANV), Begleitscheine, Wiegenachweise, Deklarationsanalysen gem. MantelVO (EBV) für Bauschutt, tabellarische Dokumentation (digital und als Ausdruck). Bei alternativen Verwertungs-/Beseitigungslösungen sind Nachweise über Berechtigungen der Anlage, Betreiberbestätigungen und ggf. Bestätigungen der Abfallwirtschaftsbehörde vorzulegen. Nachweise gemäß KrWG i. V. m. Nachweisverordnung sind während der gesamten Auftragsdurchführung vorzulegen.
Ausführung unter laufendem Klinikbetrieb
Die Arbeiten erfolgen bei aufrechterhaltenem Klinikbetrieb. Das 3. OG bleibt während der gesamten Bauzeit in Betrieb und darf nicht beschädigt werden. Angrenzende, nicht vom Umbau betroffene Nutzungseinheiten (u. a. Arztpraxen) sind zu berücksichtigen.
Anforderungen an Hygiene, Brandschutz, Lärm- und Erschütterungsmanagement, Bauablauf- und Nutzerkoordination sowie Sicherheits- und Suizidpräventionsmaßnahmen im Umgang mit sensiblen Patientenklienteln sind zu beachten.
Regelarbeitszeit Mo–Fr 7:00–19:00 Uhr (kein Sa-/So-Betrieb ohne Genehmigung). Anmeldung lauter Arbeiten mind. 1 Woche vor Ausführung bei der Bauleitung.
Dokumentation und Berichtswesen
Technische Bearbeitung inkl. Werk- und Montageplanung; Terminpläne (Rahmen und Detail) sind zu erstellen und fortzuschreiben. Dokumentation Abbruch (2-fach Papier + 1-fach digital) mit nummerierten Fotos vor/nach Abbruch und Grundrissen ist mind. 2 Wochen vor Abnahme zu übergeben.
Bautagesberichte arbeitstäglich/wöchentlich an die örtliche Bauleitung. Wöchentliche Baubesprechungen mit entscheidungsbefugter, deutschsprachiger Person. Stundenzettel täglich zur Unterschrift durch die Bauleitung vorzulegen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über den Umsatz (auf Verlangen der Vergabestelle durch Nachweise zu bestätigen):
Ergänzend gilt der VHB-Standard: Kein Insolvenzverfahren, keine Liquidation, ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, keine relevanten Eintragungen im Gewerbezentralregister.
Haftpflichtversicherung
Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen. Alternativ Erklärung über die Absicht zum Abschluss einer solchen Versicherung.
Fachliche Eignung – Referenzen
Eignungskriterium: Referenzprojekte (Code: slc-abil-ref-work). Gefordert werden vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren. Auf Verlangen sind 3 Referenznachweise vorzulegen, mit Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Leistungsumfang mit Mengen, durchschnittlicher Mitarbeiterzahl, besonderen technischen Anforderungen, Art der Baumaßnahme (Neubau/Umbau/Denkmal), vertraglicher Bindung und Auftraggeberbestätigung.
Personal und Kapazitäten
Auf Verlangen bei engerer Wahl: Angabe der durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten 3 Kalenderjahre, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Register und Bescheinigungen
Auf Verlangen der Vergabestelle (bei engerer Wahl) sind folgende Nachweise vorzulegen, soweit einschlägig:
Alternativ zur Eigenerklärung: Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis (Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Zuschlägen ab 30.000 € wird ein Gewerbezentralregisterauszug beim Bundesamt für Justiz eingeholt.
Ausführungsbedingungen – Tariftreue und Sanktionen
Tariftreue nach § 4 NTVergG (Niedersachsen): Verpflichtung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen; insbesondere Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns (mind. 12,82 €/Std. ab 01.01.2025, mind. 13,90 €/Std. ab 01.01.2026). Nachunternehmen und Verleihunternehmen müssen gesonderte Erklärungen vorlegen.
EU-Sanktionen gegen Russland: Verpflichtungserklärung gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014. Keine Beteiligung russischer Staatsangehöriger oder in Russland niedergelassener Unternehmen als Vertragspartner; keine juristischen Personen mit >50% russischer Beteiligung; keine Personen, die im Namen oder auf Anweisung russischer Personen handeln. Unterauftragnehmer, Lieferanten und Kapazitätsunternehmen dürfen nicht mehr als 10 % des Auftragswerts ausmachen, wenn sie unter Sanktionen fallen. Bei Nichtabgabe erfolgt Ausschluss des Angebots von der Wertung.
Sprache und Form
Vergleichbare Leistungen (Abbruch und/oder Schadstoffsanierung) in den letzten 5 Kalenderjahren – Nachweis über Referenzprojekte als Eignungskriterium (Code: slc-abil-ref-work). Konkrete Anzahl, Zeitraum oder Volumen sind in den vorliegenden Unterlagen nicht spezifiziert.
Vergleichbare Abbruch-/Schadstoffsanierungsleistungen; je Referenz: Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Leistungsumfang mit Mengen, durchschnittliche Mitarbeiterzahl, besondere technische Anforderungen, Art der Baumaßnahme (Neubau/Umbau/Denkmal), vertragliche Bindung (Haupt-ARGE-Nachunternehmer), ggf. koordinierte Gewerke, Bestätigung des Auftraggebers über vertragsgemäße Ausführung.