Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Land Niedersachsen (Staatliches Baumanagement Südniedersachsen) schreibt die regelmäßige Unterhaltsreinigung für das Finanzamt Hannover Land 1 (ca. 5.750 m²) und die Außenstelle Springe (ca. 1.400 m²) als EU-offenes Verfahren aus.
Die Reinigung erfolgt täglich außerhalb der Bürozeiten (Mo–Do 16–19 Uhr, Fr 14–17 Uhr) und umfasst Büros, Flure, Treppenhäuser, Sanitärräume, Archive und Eingangsbereiche. Vor Angebotsabgabe ist eine verpflichtende Besichtigung beider Liegenschaften erforderlich (drei Termine im August/September 2026).
Angebotsfrist: 24.09.2026, 10:00 Uhr – elektronische Abgabe über die Vergabeplattform Niedersachsen. Zuschlag erfolgt nach dem Kriterium Preis. Vertragslaufzeit ab 01.01.2027, mit Option auf bis zu 6 Verlängerungen (max. 7 Jahre).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Kosten (Wertungssumme)100%
Zuschlagskriterium Kosten: Die Kosten werden aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden aus den nachgerechneten Angebotssummen unter Berücksichtigung von Nachlässen gebildet. Es wird das wirtschaftlich günstigste Angebot bezüglich der Kosten, Gewichtung 100 v. H., ermittelt.
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots über die Wertungssumme: Zuschlag auf das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99%-Mittelwert (berechnet aus den preislich besten fünf Angeboten) liegt. Der kalkulatorische Stundenlohn und die einkalkulierten Jahresreinigungsstunden werden auf Plausibilität (Tariftreue, Leistungsfähigkeit) geprüft. Bei ≤5 Angeboten erfolgt die Vergabe nach Erfahrung des SBN.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenReinigungszeiten und Rahmenbedingungen
Die Reinigung erfolgt außerhalb der Bürozeiten: Mo–Do 16:00–19:00 Uhr, Fr 14:00–17:00 Uhr (an beiden Standorten gleich). Zu berücksichtigen sind Feiertage ohne Reinigung (1.1., Karfreitag, Ostermontag, 1.5., Himmelfahrt, Pfingstmontag, 3.10., 31.10., 24./25./26.12., 31.12.). Nach der Reinigung sind Fenster zu schließen, das Licht auszumachen und alle Räume ordnungsgemäß zu- bzw. aufzuschließen. Mindestens 95 % der kalkulierten Stunden müssen als Arbeitszeit der Reinigungskräfte erbracht werden.
Vom Auftraggeber werden gestellt: Verbrauchs- und Hygienematerial, kaltes/warmes Wasser, Strom, abschließbare Lagerräume (ggf. Umkleide/WC). Vom Auftragnehmer zu stellen: Reinigungs- und Pflegemittel, Geräte, Müllbeutel/Hygienebeutel, Berufskleidung und PSA.
Reinigungsarten pro Raumart (Voll- und Sichtreinigung)
Die Leistung umfasst je nach Raumart Vollreinigung und Sichtreinigung mit unterschiedlichen Jahresfrequenzen. Beispiele:
Tätigkeiten u. a.: Textilbeläge saugen, Hartbeläge zweistufig nass wischen, Holzfußböden nebelfeucht, Abfallbehälter entleeren und bestücken, horizontale Flächen ≤ 1,80 m feucht reinigen, Griffspuren/Verunreinigungen entfernen, Sanitärbereiche desinfizierend reinigen, Schmutzfangmatten absaugen, Handläufe reinigen, Spinnweben entfernen, Bestückung mit Hygieneartikeln.
Zusätzliche Leistungen und Sonderreinigungen (optional)
Zusätzliche Leistungen werden nach Einzelbeauftragung durch den Auftraggeber abgerufen; kein Anspruch auf Beauftragung. Beispiele aus der Einheitspreisabfrage:
Glasreinigung (optional/Wahlposition)
Glasreinigung ist als Wahlposition vorgesehen und umfasst:
Müllentsorgung und Materialwirtschaft
Vorsortierter Müll ist wertstoffgerecht nach kommunalen Vorschriften und Vorgaben des Auftraggebers in bereitgestellte Behältnisse zu entleeren. Mülltrennung umfasst Datenschutzpapier, Teeküchenpapier, Restmüll, Gelber Sack und Biomüll. Schmutzwasser ist in Ausgussbecken zu entsorgen. Bestuhlung (Büro-/Besucherstühle, Flursitzgelegenheiten) ist nach Bedarf zu reinigen; in Büro-/Besprechungsräumen sind Stühle regelmäßig zu bewegen.
Berichtspflichten und Dokumentation
Der Auftragnehmer hat: