Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenAbfallsammlung und Entsorgung an elf Rastanlagen der Autobahnen A2, A7 und A352 im Bereich der Autobahnmeisterei Hannover.
Die Leistung umfasst das Aufsammeln und Entsorgen von Abfällen auf befestigten und unbefestigten Verkehrs- und sonstigen Flächen. Die Sammlung erfolgt zweimal wöchentlich, montags und donnerstags. Wertstoffe und Restabfall sind getrennt zu erfassen; Sondermüll ist der Autobahnmeisterei zu melden. Tankstellen- und Raststättenbereiche an Lehrter See Süd und Nord sind ausgenommen.
Angebote können bis 7. Oktober 2026 um 11:00 Uhr elektronisch über https://vergabe.autobahn.de eingereicht werden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis (in €, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen ermittelt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLeistungszeitraum und Einsatzorte
Die Leistung wird vom 1. November 2026 bis 31. Oktober 2030 erbracht. Sie umfasst elf Rastanlagen an den Autobahnen A2, A7 und A352:
Die Flächen der einzelnen Standorte liegen zwischen 10.600 m² und 74.000 m².
Durchführung der Sammlung
Auf den gesamten befestigten und unbefestigten Verkehrs- und sonstigen Flächen der Rastanlagen sind Abfälle aufzusammeln und zu entsorgen. Dazu gehören in Tüten abgelagerte Siedlungsabfälle sowie Abfälle auf Grünanlagen und Verkehrswegen. Tankstellen- und Raststättenbereiche an Lehrter See Süd und Lehrter See Nord sind ausgenommen.
Die Sammlung erfolgt zweimal wöchentlich, montags und donnerstags, mit 104 Sammlungen pro Jahr je Standort. Erschwernisse durch Zäune, Böschungen, Bewuchs, Schilder, Lichtmasten und Fahrzeuge sind zu berücksichtigen.
Abfalltrennung und Entsorgung
Die Abfälle sind nach folgenden Fraktionen zu erfassen:
Wertstoffe sind getrennt zu sammeln und einer Verwertung zuzuführen. Restabfall ist fachgerecht an die Zentraldeponie Lahe oder die Deponie Kolenfeld zu entsorgen. Die Transportkosten sind in den jeweiligen Leistungspositionen zu berücksichtigen.
Sondermüll und Koordination
Sondermüll wie Sperrmüll, Batterien, Elektrogroßgeräte, Farben, Lacke und Öle ist der Autobahnmeisterei zu melden. Vor und nach jeder Abfallsammlung ist eine An- beziehungsweise Abmeldung bei der zuständigen Autobahnmeisterei erforderlich. Bei Bedarf sind Leistungsnachweise oder Arbeitsberichte zu führen und arbeitstäglich vorzulegen.
Sicherheits- und Ausrüstungsanforderungen
Für die Arbeiten ist Warnkleidung nach EN ISO 20471 mindestens Klasse 3 in fluoreszierendem Orange-Rot oder Gelb zu verwenden. Fahrzeuge sind mit gelben Rundumleuchten und einer rot-weiß-roten Warnmarkierung nach DIN 30710 auszurüsten. Die Verkehrssicherung richtet sich nach den genannten Anforderungen aus FStrG, StVO, RSA und ZTV-SA.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenVerfahrens- und Zuschlagskriterien
Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren. Der Zuschlag erfolgt nach dem Preis.
Eignungsleihe und Unterauftragnehmer
Eignungsleihe ist zulässig. Bei der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder anderen Unternehmen sind die beteiligten Unternehmen und die Art der Teilleistung im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen anzugeben. Für die wirtschaftliche oder finanzielle Eignungsleihe sowie für Leistungen anderer Unternehmer können Verpflichtungserklärungen auf gesondertes Verlangen erforderlich werden.
Erklärungen und Nachweise
Mit dem Angebot sind die HVA L-StB Eigenerklärung zur Eignung und die Eigenerklärung Bezug Russland zur Umsetzung von Artikel 5k VO (EU) Nr. 833-2014 einzureichen. Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Nachweise vorzulegen. Weitere in den vorliegenden Unterlagen nicht ausdrücklich genannte Eignungsnachweise sind nicht belegt.
Vertragliche Pflichten
Die tariflichen Mindestarbeitsbedingungen sind für Beschäftigte sowie eingebundene Nachunternehmer und Verleiher zu beachten. Unterlagen hierzu müssen bis drei Jahre nach Vertragsende aufbewahrt werden. Bei Verstößen können die in den Unterlagen genannten vertraglichen Folgen greifen.