Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Autobahn GmbH des Bundes (NL Nordwest) schreibt für den Bereich der Autobahnmeisterei Hannover die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von Abfällen entlang der Bundesautobahnen BAB A2, BAB A7 sowie BAB A352/A37 aus. Betroffen sind Seitenstreifen, Mittelstreifen, Trennstreifen, Gräben, Böschungen, Mulden und Pflanzstreifen sowie alle Anschlussstellen und Autobahnkreuze.
Das Verfahren ist offen, der Zuschlag geht an den niedrigsten Preis. Vertragslaufzeit: 02.11.2026 – 31.10.2030 (ca. 48 Monate).
Wichtige Frist: Angebote müssen bis 07.10.2026, 11:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform der Autobahn GmbH eingereicht werden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis (in €, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenReinigungsflächen und Abfallfraktionen
Zu reinigen sind straßenbegleitende Seitenstreifen (Breite 0,50 m bis 6,00 m), Mittelstreifen, Trennstreifen, Gräben, Böschungen, Sickermulden und Pflanzflächen auf den Bundesautobahnen sowie alle Anschlussstellen und Autobahnkreuze im Bezirk der Autobahnmeisterei Hannover.
Die Abfälle sind in vier Fraktionen getrennt zu erfassen:
Glas und Papier/Pappe sind über die jeweiligen Wiederverwertungsanlagen zu entsorgen, Wertstoffe getrennt in haushaltsüblichen Säcken über das Duale System, Restmüll den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern anzudienen. Die Entsorgungspflicht nach KrWG wird auf den Auftragnehmer übertragen.
Rhythmus und Abrechnung
Die Vergütung erfolgt nach laufenden Kilometern Sammelstrecke pro Abruf (kein Pauschalpreis). Folgende Rhythmen sind vorgesehen:
Arbeiten erfolgen werktags, keine Sonn- und Feiertage. Gleichzeitig laufende Bauarbeiten schließen eine Abfallsammlung im jeweiligen Bereich aus.
Verkehrssicherung und Logistik
Pro Abruf ist eine Verkehrssicherung an Arbeitsstellen kürzerer Dauer nach RSA-Regelplänen (u. a. D III_6-H, D III-2l_3spurig-H, D III-1 mod) gesondert zu kalkulieren und durchzuführen.
Anforderungen an Fahrzeuge und Personal:
Vor jedem Einsatz ist eine verkehrsrechtliche Anordnung (VrA) mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Eine Vorankündigung der Verkehrsbeschränkung hat mindestens 24 Stunden vor Beginn gegenüber Polizei und Autobahnmeisterei zu erfolgen. Vor Betreten der Strecke ist eine Anmeldung bei der Verkehrs- und Tunnelzentrale Hannover/Bremen (VTZ) erforderlich.
Entsorgungsnachweise
Vom Auftragnehmer ist ein Nachweis als Entsorgungsfachbetrieb (EfbV) oder eine vergleichbare Qualifikation vorzuhalten.
Entsorgungsstandorte für Restmüll: Zentraldeponie Lahe oder Deponie Kolenfeld (inkl. Transportkosten). Die Entsorgungskosten werden der Autobahnmeisterei direkt in Rechnung gestellt.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAllgemeine Eignung und Ausschlussgründe
Es dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen (Vergabeverordnung VgV, insbesondere § 56 VgV). Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung (HVA L-StB) abzugeben, alternativ die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Eine Präqualifizierung über das amtliche Verzeichnis (amtliches-verzeichnis.ihk.de) oder den PQ-Verein (www.pq-verein.de) ist möglich.
Das Angebot wird zusätzlich nur berücksichtigt, wenn die EU-Eigenerklärung Bezug Russland gemäß Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 abgegeben wird: kein Russland-Bezug beim Bieter, bei Mitgliedern der Bietergemeinschaft, bei Unterauftragnehmern/Lieferanten/kapazitätsbereitstellenden Unternehmen mit > 10 % Auftragswert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweise zur wirtschaftlichen/finanziellen Leistungsfähigkeit (z. B. Jahresabschlüsse, Erklärungen). Bei Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung des kapazitätsbereitstellenden Unternehmens vorzulegen. Bei Einsatz anderer Unternehmen für finanzielle/wirtschaftliche Eignung haften diese entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Fähigkeit zur Durchführung der Abfallsammlung muss nachgewiesen werden – insbesondere:
Bei Eignungsleihe in der technischen/beruflichen Leistungsfähigkeit: Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens sowie Verzeichnis der Teilleistungen.
Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer
Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung der Bietergemeinschaft (Bevollmächtigter Vertreter, gesamtschuldnerische Haftung) einzureichen. Bei geplantem Einsatz von Nachunternehmern ist das Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen mit Teilleistungsbeschreibungen einzureichen; Namen der Unterauftragnehmer teils erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle.
Vertragliche Mindestanforderungen
Das Unternehmen muss in der Lage sein, die Anforderungen der Compliance-Klausel (Anti-Korruption, Anti-Geldwäsche, Menschenrechte, Umweltschutz, Tariftreue) während der gesamten Vertragslaufzeit einzuhalten. Kleinunternehmen und mittelständische Unternehmen (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio. € Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio. € Jahresbilanzsumme) sind ausdrücklich zugelassen.