Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie KKH Kaufmännische Krankenkasse schließt nicht-exklusive Rabattverträge für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Baumpollen (ATC-Code V01AA05) nach § 130a Abs. 8 SGB V im Rahmen eines Open-House-Verfahrens.
Jedes geeignete pharmazeutische Unternehmen kann zu jeder Zeit und zu einheitlichen Bedingungen beitreten – Exklusivität besteht nicht.
Vertragslaufzeit: 01.10.2026 – 30.09.2028 (24 Monate), mit Option auf Verlängerung um bis zu 12 Monate.
Teilnahmeunterlagen können per E-Mail an rabattvertraege@kkh.de oder über das Portal https://www.kkh.de/vertragspartner/arzneimittel angefordert werden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGewährung von Rabatten auf Arzneimittel
Gegenstand ist die Gewährung eines Rabattes nach § 130a Abs. 8 SGB V auf Arzneimittel mit dem Wirkstoff Baumpollen (ATC-Code V01AA05), die durch das pharmazeutische Unternehmen vertrieben und zu Lasten der KKH abgegeben werden. Dies umfasst:
Vertragsrahmen und Konditionen
Das Open-House-Verfahren erlaubt jedem geeigneten pharmazeutischen Unternehmen oder einer Gemeinschaft solcher Unternehmen, zu jeder Zeit und zu einheitlichen Bedingungen beizutreten. Ein Vertrag wird mit jedem Unternehmen geschlossen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Eine Exklusivität besteht nicht – die KKH kann weitere Verträge mit anderen pharmazeutischen Unternehmen schließen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenRechtsform und Zulassung
Zur Teilnahme berechtigt sind pharmazeutische Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen, die im Geltungsbereich des SGB V (Deutschland) zugelassen sind. Es ist eine gültige Zulassung nach § 21 ff. AMG (oder ein Mitvertriebsrecht nach § 4 Abs. 18 AMG) für das Arzneimittel mit dem Wirkstoff Baumpollen (V01AA05) nachzuweisen.
Weiterhin erforderlich:
Ausschlussgründe (zwingend)
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Dazu zählen insbesondere:
Zudem dürfen keine Ordnungswidrigkeiten nach § 21 Abs. 1 oder 3 MiLoG (Mindestlohn) vorliegen.
Vollständigkeit der Teilnahmeunterlagen
Der Bieter muss die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeunterlagen einreichen. Hierzu gehören die Eigenerklärungen nach § 123 GWB, § 124 GWB, § 19 MiLoG sowie die Eigenerklärung Arzneimittel. Die Anlage „PZN-Meldung" muss vollständig mit allen geforderten Angaben (Kontaktdaten, Wirkstoff, ATC-Code, PZN-Liste mit Packungsgrößen und Mengen, Startdatum, Rabattberechnung, Laufzeit) ausgefüllt werden.
Hinweis: Bei einem Auftragswert ab 30.000 € holt die KKH eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO ein (gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG).