Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie KKH Kaufmännische Krankenkasse lädt pharmazeutische Unternehmen zum Abschluss nicht-exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V im Rahmen eines Open-House-Verfahrens ein. Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Gewährung von Rabatten auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers für bestimmte Arzneimittel (PZN-basiert).
Im Open-House-Verfahren können geeignete Unternehmen jederzeit zu einheitlichen Bedingungen beitreten – es findet keine individuelle Verhandlung statt und es wird keine Exklusivität gewährt. Die quartalsweise Abrechnung erfolgt durch die KKH auf Basis einer PZN-geordneten Liste.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenRabattgewährung
Gewährung von Rabatten nach § 130a Abs. 8 SGB V auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU).
Die Rabatte werden zusätzlich zu den gesetzlichen Rabatten nach § 130a Abs. 1–3b SGB V gewährt.
Produkte über Festbetrag
Für Produkte mit Preisen über dem Festbetrag wird die Differenz zwischen Apothekenverkaufspreis und Festbetrag als zusätzlicher Rabatt gewährt. Die KKH stellt die Kennzeichnung der Freistellung von Aufzahlungen in der Apothekensoftware sicher.
Pflichten des pharmazeutischen Unternehmens
Mitteilung bei Preisanhebung über Festbetrag spätestens 30 Arbeitstage vor Einstellung der neuen Preise in der Lauer-Taxe. Benennung eines Ansprechpartners für die Rabattabrechnung in der Anlage 'PZN-Meldung'.
Abrechnung und Geltungsbereich
Die quartalsweise Abrechnung erfolgt durch die KKH mittels einer maschinenlesbaren, nach PZN geordneten Liste. Geltungsbereich: Deutschland. Die Vertragslaufzeit wird in der jeweiligen Anlage 'PZN-Meldung' definiert.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTeilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind pharmazeutische Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen, die geeignet sind. Voraussetzung ist die Abgabe vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeunterlagen.
Rechtliche Zuverlässigkeit
Keine rechtskräftigen Verurteilungen wegen schwerer Straftaten (z.B. Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechung, Steuerhinterziehung).
Wirtschaftliche Eignung
Keine Insolvenz, kein Liquidationsverfahren und keine Zahlungsunfähigkeit. Ordnungsgemäße Erfüllung der Steuer-, Abgaben- und Sozialversicherungspflichten.
Berufliche Integrität
Keine schweren Verfehlungen, die die Integrität infrage stellen. Keine wettbewerbswidrigen Vereinbarungen, keine Interessenkonflikte und keine mangelhaften früheren Auftragserfüllungen.
Arzneimittelspezifische Anforderungen
Gültige Zulassung nach §§ 21 ff. AMG oder Mitvertriebsrecht nach § 4 Abs. 18 AMG. GMP-konforme Fertigung gemäß EU-Richtlinie 2003/94/EG oder gleichwertig. Durchführung der Meldungen nach § 67 AMG. Keine Verletzung von Schutzrechten Dritter.