Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie KKH Kaufmännische Krankenkasse bietet pharmazeutischen Unternehmen den Beitritt zu einem nicht-exklusiven Rabattvertrag für den Wirkstoff Sevelamerhydrochlorid (ATC-Code V03AE02, nur die Hydrochlorid-Variante) an. Das Verfahren läuft als sogenanntes Open-House-Modell: Jedes geeignete pharmazeutische Unternehmen kann dem Vertrag zu einheitlichen Konditionen beitreten – es gibt keine individuellen Verhandlungen. Ein Beitritt ist während der gesamten Vertragslaufzeit (01.05.2026 – 30.09.2028, optional verlängerbar bis 30.09.2029) möglich.
Im Gegenzug gewährt das Unternehmen der KKH einen Rabatt auf den Apothekenverkaufspreis (ApU) der genannten Arzneimittel (über die Anlage „PZN-Meldung" definierte Produkte). Die teilnehmenden Unternehmen müssen verschiedene Eigenerklärungen abgeben (u.a. zu Straftaten, Insolvenz, AMG-Zulassung, GMP, Mindestlohn).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand des Rabattvertrags
Gewährung von Rabatten auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU) für die in der Anlage „PZN-Meldung" genannten Arzneimittel mit dem Wirkstoff Sevelamerhydrochlorid (ATC-Code V03AE02, ausschließlich die Hydrochlorid-Variante).
Die konkreten Verträge kommen durch separate „PZN-Meldung"-Vereinbarungen zustande. Vertragsbeginn und -ende sind je PZN individuell.
Pflichten des pharmazeutischen Unternehmens
Pflichten der KKH
Datenschutz
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Zuverlässigkeit (Straftaten)
Es dürfen keine Verurteilungen wegen folgender Straftaten vorliegen (gemäß § 123 GWB):
Wirtschaftliche und rechtliche Eignung
Keine Insolvenz, keine Liquidation, keine Zahlungsunfähigkeit.
Ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen.
Keine Verstöße gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen.
Keine schwere Verfehlung, die die Zuverlässigkeit infrage stellt.
Keine Wettbewerbs- oder Kartellrechtsverstöße.
Kein Interessenkonflikt im Vergabeverfahren.
Keine Täuschung oder zurückgehaltene Auskünfte in früheren Vergabeverfahren.
Arzneimittelspezifische Anforderungen
Mindestlohn
Abgabe einer Eigenerklärung gemäß § 19 MiLoG, dass die Voraussetzungen des Mindestlohngesetzes erfüllt werden und keine Verstöße vorliegen.