Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie KKH Kaufmännische Krankenkasse bietet pharmazeutischen Unternehmen den Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags für den Wirkstoff Permethrin (ATC-Code P03AC04) an. Das Verfahren läuft nach dem Open-House-Modell: Jeder geeignete Hersteller kann dem Vertrag zu festgelegten, einheitlichen Konditionen beitreten – es gibt keine Exklusivität und keine individuellen Verhandlungen.
Gefordert wird im Wesentlichen die Gewährung eines Rabatts auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU) für die in der Anlage „PZN-Meldung" genannten Arzneimittel. Dafür müssen verschiedene Eigenerklärungen (z.B. zu § 123 GWB, § 124 GWB, Mindestlohn, Arzneimittelrecht/AMG) eingereicht und die PZN-Meldung mit den vertragsgegenständlichen Produkten ausgefüllt werden.
Angebote können bis zum 31.12.2026 über die Seite www.kkh.de/vertragspartner/arzneimittel eingereicht werden. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate ab 01.10.2026, mit Verlängerungsoption um bis zu 12 Monate.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die Gewährung eines Rabatts nach § 130a Abs. 8 SGB V auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU) für die in der Anlage „PZN-Meldung" genannten Arzneimittel mit dem Wirkstoff Permethrin (ATC-Code P03AC04). Zusätzlich wird ein ergänzender Rabatt gewährt, wenn der Apothekenverkaufspreis den geltenden Festbetrag überschreitet (Differenz zwischen Apothekenverkaufspreis und Festbetrag).
Pflichten des pharmazeutischen Unternehmens
Das pharmazeutische Unternehmen verpflichtet sich, die vereinbarten Rabatte quartalsweise abzurechnen, einen festen Ansprechpartner für die Rabattabrechnung und Vertragsabwicklung zu benennen und die geltenden Datenschutzbestimmungen (EU-DSGVO, SGB X, BDSG) einzuhalten.
Leistungen der KKH
Die KKH übermittelt dem pharmazeutischen Unternehmen quartalsweise eine maschinenlesbare, PZN-sortierte Abrechnungsliste, sorgt für die Kennzeichnung der Freistellung von Aufzahlungen in der Apothekensoftware und informiert Ärzte und Apotheker über die Vertragsprodukte.
Verfahrensrahmen (Open-House)
Es handelt sich um ein offenes Verfahren ohne Exklusivität. Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag zu einheitlichen Konditionen geschlossen. Ein Beitritt ist jederzeit möglich; individuelle Vertragsverhandlungen finden nicht statt.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenRechtliche Eignung
Das pharmazeutische Unternehmen darf nicht wegen Straftaten nach § 123 GWB verurteilt sein (u.a. Bestechung, Betrug, Geldwäsche, Menschenhandel) und muss seine Steuer- und Sozialversicherungspflichten erfüllen. Ebenfalls dürfen keine Insolvenz, Liquidation oder Zahlungsunfähigkeit sowie keine schwerwiegenden beruflichen Verfehlungen vorliegen.
Arzneimittelrechtliche Eignung
Voraussetzung sind eine gültige Zulassung der betroffenen Arzneimittel nach § 21 ff. AMG (oder ein Mitvertriebsrecht nach § 4 Abs. 18 AMG), eine GMP-konforme Fertigung nach EU-Richtlinie 2003/94/EG oder gleichwertig sowie die Erfüllung der Meldepflichten nach § 67 AMG. Schutzrechte Dritter dürfen nicht verletzt werden.
Verhaltens- und arbeitsrechtliche Eignung
Das Unternehmen darf keine wettbewerbswidrigen Vereinbarungen treffen, keine Täuschung oder Informationszurückhaltung ausüben und keine Interessenkonflikte verursachen. Außerdem ist die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) zu bestätigen.