Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie KKH Kaufmännische Krankenkasse bietet pharmazeutischen Unternehmen den Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags für den Wirkstoff Budesonid (nur Nasenspray 64 µg, ATC-Code R01AD05) an.
Das Verfahren läuft als sogenanntes Open-House-Verfahren: Jedes geeignete pharmazeutische Unternehmen kann jederzeit zu denselben, einheitlichen Bedingungen beitreten. Es gibt keine Exklusivität und keine individuellen Verhandlungen.
Vertragslaufzeit: 01.10.2026 bis 30.09.2028 (optionale Verlängerung um bis zu 12 Monate).
Frist zur Einreichung: 31.12.2026, 23:59 Uhr (MEZ).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenWas beinhaltet der Vertrag
Das pharmazeutische Unternehmen gewährt der KKH einen Rabatt gemäß § 130a Abs. 8 SGB V auf die in der PZN-Meldung genannten Arzneimittel mit dem Wirkstoff Budesonid (nur Nasenspray 64 µg). Die KKH übernimmt die quartalsweise Rabattberechnung und -abrechnung. Vertragsbedingungen sind für alle beitretenden Unternehmen identisch; individuelle Verhandlungen finden nicht statt.
Lieferung und Abrechnung
Das Unternehmen stellt der KKH eine maschinenlesbare, nach PZN geordnete Liste zur Verfügung, die folgende Angaben enthält:
Zusätzlich wird ein Rabatt auf den Differenzbetrag zwischen Apothekenverkaufspreis und Festbetrag gewährt, sofern der Festbetrag überschritten wird. Das Unternehmen sorgt dafür, dass die Versicherten in der Apothekensoftware von Aufzahlungen freigestellt werden.
Laufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.10.2026 und endet am 30.09.2028. Die KKH kann den Vertrag einmalig um bis zu 12 Monate (bis spätestens 30.09.2029) verlängern. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Monatsende. Eine automatische Beendigung erfolgt zum in der PZN-Meldung genannten Enddatum, sofern nicht gekündigt oder verlängert wird.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Eignung – Ausschlussgründe nach § 123 GWB
Das Unternehmen darf nicht wegen folgender Straftaten verurteilt sein:
Fachliche Eignung – Ausschlussgründe nach § 124 GWB
Keine Teilnahme, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
Mindestlohn-Konformität (MiLoG)
Es dürfen keine Ordnungswidrigkeiten nach § 21 MiLoG (Mindestlohngesetz) vorliegen.
Arzneimittelrechtliche Anforderungen
Das Unternehmen muss folgende Voraussetzungen erfüllen: