Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWas wird ausgeschrieben?
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse lädt pharmazeutische Unternehmen zum Abschluss von nicht-exklusiven Rabattverträgen für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Gräserpollen (ATC-Code V01AA02, z. B. Grazax-Schluckimpfung gegen Gräserpollenallergie) ein.
Wie läuft das Verfahren?
Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren: Es gibt keine Exklusivität, keine Verhandlungen und keinen Wettbewerb unter Bietern. Wer die Eignungsvoraussetzungen erfüllt und die Teilnahmeunterlagen vollständig einreicht, kann dem Rahmenvertrag zu festgelegten Konditionen beitreten – jederzeit bis zum 31.12.2026.
Vertragslaufzeit: 01.10.2026 bis 30.09.2027 (mit Option auf einmalige Verlängerung um bis zu 12 Monate).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand der Leistung
Gewährung eines zusätzlichen Rabattes auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU) für jedes in der Anlage PZN-Meldung aufgeführte Arzneimittel mit dem Wirkstoff Gräserpollen. Der Rabatt wird zusätzlich zu den gesetzlichen Rabatten nach § 130a Abs. 1–3b SGB V gewährt und nicht mit diesen verrechnet.
Festbetrags-Differenzierung
Überschreitet der Apothekenverkaufspreis den Festbetrag, gewährt das pharmazeutische Unternehmen die Differenz als weiteren Rabatt; die KKH sorgt in diesem Fall für die Freistellung der Versicherten in der Apothekensoftware.
Abrechnung und Preisänderungen
Laufzeit und Kündigung
Kommunikation und Datenschutz
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Zuverlässigkeit und Rechtstreue
Das pharmazeutische Unternehmen darf nicht wegen bestimmter Straftaten rechtskräftig verurteilt worden sein (u. a. §§ 129, 129a, 129b, 261, 263, 264, 299, 108e, 333, 334, 335a, 232, 233 StGB und § 370 AO). Darüber hinaus dürfen keine schwerwiegenden beruflichen Verfehlungen, keine Verstöße gegen Umwelt-, Sozial- oder Arbeitsrecht, keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen, keine Interessenkonflikte, keine Teilnahme an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens mit Wettbewerbsverzerrung, keine mangelhafte Erfüllung früherer öffentlicher Aufträge, keine Täuschung oder Zurückhaltung von Auskünften und kein Versuch der unzulässigen Einflussnahme auf die Entscheidungsfindung vorliegen. Nachgewiesen wird dies mit der Eigenerklärung nach § 123, § 124 GWB und § 19 MiLoG.